Was sind UVV-Prüfungen?

Was sind UVV-Prüfungen, was hat das mit der DGUV zu tun und welche Rolle spielt die BetrSichV?

Rechtliche Grundlage: BetrSichV und DGUV

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) geben die gesetzlichen Regelungen für Arbeitsmittelprüfungen vor (ehemals UVV-Prüfung). Diese Vorschriften und Regeln dienen dazu, Arbeitsunfälle zu verhindern und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Arbeitsmittelprüfungen (ehem. UVV-Prüfungen) sind branchenspezifisch und legen die Anforderungen an Maschinen, Geräte und Anlagen fest. Die Einhaltung und die regelmäßige Durchführung der Prüfungen ist für Unternehmen nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch von großer Bedeutung, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu schützen.

Prüfprotokoll und Prüfbuch als Nachweis

Ein wichtiger Bestandteil der BetrSichV und der DGUV ist die regelmäßige Prüfung der Arbeits- und Betriebsmittel, Anlagen und Maschinen. Diese Arbeitsmittelprüfungen (ehem. UVV-Prüfung) dienen dazu, mögliche Sicherheitsmängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Neben dem Prüfbuch spielt das Prüfprotokoll dabei eine zentrale Rolle. Es dokumentiert die durchgeführten Prüfungen, den Prüfer oder die Prüferin, die festgestellten Mängel und die getroffenen Maßnahmen. Das Prüfprotokoll ist nicht nur ein Nachweis für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, sondern auch ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung. Im Schadensfall müssen Unternehmen die Protokolle beim Ordnungsamt oder der Versicherung vorweisen. Unangemeldete Überprüfungen durch die Ordnungsämter können ebenfalls stattfinden.

Wer ist für die Prüfung verantwortlich?

Die eigenständige Verantwortung liegt bei den Betreibern und Unternehmern. Alle Betriebs- und Arbeitsmittel, Anlagen und Maschinen müssen in regelmäßigen Abständen, meist von einem Jahr, durch eine befähigte oder sachkundige Person geprüft werden. Oft ist allerdings festzustellen, dass die Arbeitsmittelbetreiber häufig keine Arbeitsmittelprüfung (ehem. UVV-Prüfung) vornehmen oder diese nicht fristgerecht realisieren.

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Ablauf und Fristen einer Arbeitsmittelprüfung

Eine Arbeitsmittelprüfung (ehem. UVV-Prüfung) besteht gemäß BetrSichV und DGUV aus einer Sichtkontrolle, einer technischen Prüfung und der Funktionskontrolle. Bei einer Leiter wird zunächst eine Sichtprüfung durchgeführt, um äußere Schäden oder Verschleißerscheinungen festzustellen. Sind Holme oder Schenkel verbogen? Sind Sprossen und Stufen noch intakt? Anschließend werden Funktionsprüfungen durchgeführt, um sicherzustellen, dass alle Mechanismen einwandfrei funktionieren, beispielsweise der Verriegelungsschnapper. Zudem wird die Standsicherheit der Leiter überprüft, indem sie auf einem stabilen Untergrund aufgestellt und belastet wird. Abschließend werden alle Prüfergebnisse dokumentiert und gegebenenfalls notwendige Reparaturen oder Nachbesserungen veranlasst, um die Sicherheit der Leiter zu gewährleisten. Ist die Leiter betriebsbereit, bekommt sie eine Prüfplakette. Die regelmäßige Durchführung von Arbeitsmittelprüfungen (ehem. UVV-Prüfungen) ist entscheidend, um Unfälle am Arbeitsplatz zu vermeiden, die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und die Lebensdauer der Anlagen, Maschinen, Arbeits- und Betriebsmittel zu verlängern.

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