Glossar für Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit ist ein komplexes Thema und umfasst nicht nur das Anlagevermögen eines Unternehmens, sondern auch die Qualifikationen und die Kompetenzen von Mitarbeitenden.

Erfahren Sie in unserem Glossar, welche Themen in den Bereich Arbeitssicherheit fallen.

Arbeisschutzgesetz (ArbSchG)

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit.

Absturz ist das Herabfallen von Personen auf eine tiefer gelegene Fläche oder einen Gegenstand. Zudem gilt das Hineinfallen und das Versinken in flüssigen oder körnigen Stoffen und das Durchbrechen durch eine nicht tragfähige Fläche als Absturz.

Für Arbeiten, die in einem Abstand von weniger als 2 Metern zur Absturzkante stattfinden, ist es erforderlich, dass Personen stets gegen Absturz gesichert sind. Wenn ein technischer Schutz, wie beispielsweise ein Geländer oder andere kollektive Sicherheitsmaßnahmen, nicht möglich ist, muss während der Tätigkeit geeignete Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) getragen werden.

Die Absturzhöhe wird in der DGUV Vorschrift 38 „Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten“ als der vertikale Höhenunterschied zwischen der Standfläche von Personen an Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen und der Absturzkante sowie der tiefer liegenden, ausreichend großen und tragfähigen Fläche (Auftrefffläche) definiert.

Eine Absturzkante ist eine Kante, über die Personen in die Tiefe stürzen können. Sie wird definiert als: – Kante zu einer Fläche mit einer Neigung von mehr als 60° (z. B. einer Dachfläche), – Übergang von einer durchtrittsicheren zu einer nicht durchtrittsicheren Fläche, – Übergang zwischen Flächen mit unterschiedlichen Neigungswinkeln, von einer bis zu 22,5° geneigten Fläche zu einer Fläche mit einer Neigung von mehr als 60°, – die gedachte Linie bei gewölbten Flächen, an der der Neigungswinkel einer Tangente größer als 60° wird

 

Zum Schutz vor Absturz bei Arbeiten an gefährdeten Arbeitsplätzen sind geeignete Schutzmaßnahmen erforderlich, die je nach örtlichen Gegebenheiten und organisatorischen Rahmenbedingungen unterschiedliche Formen annehmen können: – Primäre Absturzsicherung: Maßnahmen oder Vorrichtungen, die einen Absturz verhindern (z. B. Umwehrungen oder Abdeckungen). – Sekundäre Absturzsicherung: Ausrüstungen, die Personen im Falle eines Absturzes auffangen (z. B. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz).

Die AGBF (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren) ist der Zusammenschluss aller Berufsfeuerwehren in Deutschland. Ihre Aufgaben umfassen: – Förderung des Erfahrungsaustauschs, – Koordination bei wichtigen Fragestellungen, – Erarbeitung von Grundsätzen und Empfehlungen für das Feuerwehrwesen, den Rettungsdienst, den Katastrophenschutz sowie die Gefahrenabwehr im Umweltschutz. Neben der AGBF auf Bundesebene existieren in jedem Bundesland AGBF-Landesgruppen, die sich aus den Leitern der jeweiligen Berufsfeuerwehren zusammensetzen.

Die aktive Rettung bezeichnet das begleitete Retten von Verunfallten aus Höhen und Tiefen, bei dem der Retter kontinuierlich an der Seite der betroffenen Person bleibt. Diese Methode wird bevorzugt eingesetzt, wenn die verunfallte Person noch kooperationsfähig ist.

In den PSAgA-Schulungen der Agora Akademie werden sowohl aktive als auch passive Rettungsverfahren trainiert, je nach den spezifischen Rettungskonzepten der Kunden.

Eine Anschlageinrichtung ist ein System, das zur Sicherung von Personen bei Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen dient und einen wesentlichen Bestandteil eines Auffangsystems darstellt. Sie besteht mindestens aus einem Anschlagpunkt und bietet eine Befestigungsmöglichkeit für die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).

Anschlageinrichtungen können entweder fest installiert oder temporär für kurze Arbeitseinsätze montiert werden und dienen sowohl als Rückhalte- als auch als Auffangsystem.

Anschlagmöglichkeiten sind ausreichend tragfähige Teile von baulichen Anlagen, Einrichtungen oder Maschinen (wie beispielsweise Pfosten oder Träger), die für das temporäre Befestigen von Auffang-, Rückhalte- oder Arbeitsplatzpositionierungssystemen genutzt werden.

Um Lasten sicher mit Hebezeugen wie Kränen, Winden oder Seil- und Kettenzügen zu heben oder zu transportieren, müssen die beauftragten Personen im korrekten Anschlagen von Lasten und im sicheren Umgang mit Anschlagmitteln geschult sein. Das Anschlagen von Lasten bezeichnet die Verbindung einer Last mit dem Tragmittel eines Hebezeugs, wobei meist Lastaufnahme- und Anschlagmittel zum Einsatz kommen. Diese Aufgabe kann entweder von Kranführern übernommen werden, die die Lasten selbstständig anschlagen, oder von speziell dafür zuständigen „Anschlägern“. Unabhängig von der Rolle umfasst das Anschlagen von Lasten folgende Aufgaben: – Ermittlung des Gewichts und der Schwerpunktlage der Last, – Auswahl geeigneter Anschlag- und Lastaufnahmemittel (basierend auf Tragfähigkeit), – Sichtprüfung sowie Mängel- und Funktionskontrolle der Anschlagmittel, – Kommunikation mit allen beteiligten Personen, – Fachgerechtes Anschlagen, Aufnehmen und Absetzen der Last. Wichtige Kenntnisse, die vermittelt werden müssen, beinhalten das Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten, die ordnungsgemäße Lagerung der Anschlagmittel sowie die Identifizierung und Vermeidung von Gefahren beim Lastentransport.

Der sogenannte Anschläger oder die Anschlägerin ist die Person, die für das fachgerechte Anschlagen von Lasten verantwortlich ist. Das Anschlagen von Lasten bezeichnet das Verbinden einer Last mit dem Tragmittel eines Hebezeugs, wobei in der Regel Lastaufnahme- und/oder Anschlagmittel eingesetzt werden.

Gemäß der DGUV Regel 109-017 „Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb“ sind Anschlagmittel Einrichtungen, die nicht zum Hebezeug selbst gehören, aber die Verbindung zwischen Tragmittel und Last, Lastaufnahmemittel und Last oder Tragmittel und Lastaufnahmemittel herstellen. Zu den Anschlagmitteln zählen unter anderem: – Hakenketten, – Ringketten, – Rundschlingen, – Hebebänder, – Kranzketten, – lösbare Verbindungselemente wie Schäkel.

Soweit es möglich ist, führen wir unsere Schulungen unter möglichst vergleichbaren Arbeits- und Einsatzbedingungen durch (gemäß DGUV Grundsatz 312-001). Für Unterweisungen, die nicht als In-House-Schulungen bei unseren Kunden vor Ort stattfinden können, bieten unsere Schulungszentren in Pouch, Marktsteft und Issum umfassende Trainingsmöglichkeiten, um die Bedingungen der Teilnehmenden möglichst präzise nachzustellen.

Arbeitsschutz umfasst Maßnahmen und Methoden zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken, wobei der Schwerpunkt auf Prävention liegt. Die gesetzliche Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das durch zahlreiche weitere Gesetze und Vorschriften ergänzt und konkretisiert wird. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Arbeitssicherheit aller Angestellten in allen Arbeitsbereichen. Zu den gesetzlichen Pflichten des Arbeitgebers gehören unter anderem: – Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen, – Bereitstellung von Betriebsanweisungen, – Unfallschutzbelehrung, – Auswahl und Unterweisung geeigneter Personen, – Bereitstellung geprüfter Betriebs- und Arbeitsmittel, – Regelmäßige Prüfung der Betriebs- und Arbeitsmittel, – Dokumentation, – Kontroll- und Sorgfaltspflicht. Die rechtlichen Konsequenzen für das Missachten dieser Pflichten können je nach Schwere des schuldhaften Handelns erheblich ausfallen und betreffen möglicherweise mehrere Personen. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Wer seine Sorgfaltspflicht verletzt, nahe liegende Überlegungen nicht anstellt oder die Folgen billigend in Kauf nimmt, kann arbeitsrechtliche, privatrechtliche und sozialrechtliche Konsequenzen erfahren. Weitere Informationen zu den Grundlagen des Arbeitsschutzes finden Sie in unserem Erklärvideo.

Das Arbeitsschutzgesetz bildet die Grundlage für einen umfassenden, präventiven Arbeitsschutz und überträgt den Unternehmen die gesetzliche Verantwortung für den Schutz ihrer Angestellten. Es legt die wesentlichen Arbeitgeberpflichten zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten fest, darunter: – Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen, – Bereitstellung von Betriebsanweisungen, – Unfallschutzbelehrung, – Auswahl und Unterweisung geeigneter Personen, – Bereitstellung geprüfter Betriebs- und Arbeitsmittel, – Regelmäßige Prüfung der Betriebs- und Arbeitsmittel, – Dokumentation, – Kontroll- und Sorgfaltspflicht. Das Arbeitsschutzgesetz wird durch verschiedene Verordnungen, wie die Betriebssicherheitsverordnung, weiter präzisiert. Eine Einführung in die Grundlagen des Arbeitsschutzes finden Sie in unserem Erklärvideo.

Arbeitssicherheit bezeichnet den übergeordneten Zielzustand, der darauf abzielt, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern. Die Maßnahmen, die zur Erreichung dieses Zielzustands ergriffen werden, sind Teil des Arbeitsschutzes und basieren auf den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG).

Ein Atemschutzgerät ist eine persönliche Schutzausrüstung (PSA), die gemäß der BGW den Träger bei korrektem Einsatz vor dem Einatmen von Schadstoffen aus der Umgebungsatmosphäre oder vor Sauerstoffmangel schützt. Dabei unterscheidet man allgemein zwischen: – Isoliergeräten (isolierender Atemschutz), – Filtergeräten (filtrierender Atemschutz).

Ein Auffanggurt ist ein wesentlicher Bestandteil der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und gehört zur Kategorie der Auffangsysteme. Im Falle eines Absturzes gewährleistet er, dass die auftretende Stoßkraft an geeigneten Körperstellen des betroffenen Individuums verteilt wird, wodurch die Person in einer Position gehalten wird, die das Risiko von Verletzungen minimiert. Es ist wichtig, den Auffanggurt von einem Haltegurt zu unterscheiden. Während der Haltegurt lediglich zur Unterstützung bei der Arbeitsplatzpositionierung während Höhenarbeiten dient oder als Teil eines Rückhaltesystems bei Tätigkeiten, bei denen kein Absturzrisiko besteht, hat der Auffanggurt eine andere Funktion.

Laut der DGUV-R 112-198 sind Auffangsysteme dazu ausgelegt, die Benutzerinnen und Benutzer bei einem freien Fall aufzufangen. Dabei verringern sie sowohl die Fangstoßkraft, die auf den Körper wirkt, als auch die Fallhöhe (falldämpfende Wirkung). Ein typisches Auffangsystem beinhaltet in der Regel einen Anschlagpunkt, ein Verbindungsmittel mit einer energieabsorbierenden Komponente (Falldämpfer), einen Auffanggurt zur Körperhaltung sowie eine daran befestigte Auffangöse.

Eine befähigte Person ist eine Fachkraft, die aufgrund Ihrer Ausbildung, Erfahrung, Kompetenzen oder erworbenen Sachkunde selbstständig Prüfungen von Arbeitsmitteln durchführen darf.

Ein Betriebsarzt ist ein vom Arbeitgeber beauftragter Arzt, der Mitarbeitende in Bezug auf die Vermeidung von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren berät und untersucht.

Die DGUV Regel 113-004 legt die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen für Container, enge Räume und Silos fest, die häufig unter dem Begriff „Confined Spaces“ zusammengefasst werden. Diese Kategorie umfasst Bereiche, die teilweise oder vollständig von festen Wänden umschlossen sind, was bedeutet, dass sie von der Außenluft isoliert sind oder in denen durch potenziell vorhandene Gefahrstoffe Risiken bestehen können. Solche Bereiche können beispielsweise Silos, Schächte, Gruben, Kanäle, Versorgungsgänge sowie Hohlräume in Bauwerken und Maschinen sein. Die bestehenden Gefahren können unter anderem Folgendes umfassen: – Mangel an Sauerstoff – Gefahrstoffe (z. B. durch eingebrachte Materialien, Gemische, Verunreinigungen oder durch explosive Atmosphären) – Extreme Temperaturen – Absturzgefahr Der Zugang zu engen Räumen, Behältern oder Silos birgt somit erhebliche Risiken, die eine sorgfältige Vorbereitung erfordern. Diese Vorbereitung umfasst unter anderem: – Eine schriftlich und professionell erstellte Gefährdungsbeurteilung – Schutzmaßnahmen, die auf der Gefährdungsbeurteilung basieren – Ein Rettungskonzept – Persönliche Schutzausrüstung (PSA) sowie spezielle PSA gegen Absturz (PSAgA) – Schulungen für die Beschäftigten im Umgang mit und in der Rettung mit PSAgA in Behältern, engen Räumen und Silos – Prüfung der PSAgA und aller Arbeitsmittel durch eine qualifizierte Person – Freimessen (Messungen, um auf Basis des Sauerstoffgehalts und der möglichen Konzentrationen von Gefahrstoffen zu bestimmen, ob die Atmosphäre in Behältern, engen Räumen oder Silos sicheres Arbeiten erlaubt) – Ein schriftlicher Befahrerlaubnisschein, der Informationen zum Zugangsverfahren, zur Gefährdungsbeurteilung, zum Rettungskonzept sowie zum Ergebnis der Freimessung enthält – Eine ständig anwesende, verantwortliche Aufsichtsperson

Im Rahmen der Deutschen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird eine Befähigte Person definiert als jemand, der durch seine berufliche Ausbildung, Berufserfahrung und aktuelle berufliche Tätigkeit über die notwendigen Fachkenntnisse für die Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Laut TRBS 1203 und § 2 Absatz 6 BetrSichV muss eine Person, die zur Prüfung befähigt ist, über die erforderlichen Kenntnisse zur Beurteilung von Arbeitsmitteln verfügen. Diese Kenntnisse setzt sich zusammen aus: – einer geeigneten Berufsausbildung (eine technische Ausbildung, die für die jeweilige Prüfungsaufgabe relevant ist, oder eine andere technische Qualifikation), – praktischer Erfahrung (Erfahrungen im Umgang mit den spezifischen Arbeitsmitteln) sowie – einer aktuellen beruflichen Tätigkeit (Tätigkeit in einem Kontext, der mit der bevorstehenden Prüfung des betreffenden Arbeitsmittels verbunden ist, einschließlich angemessener Fortbildung). Die unterschiedlichen Komplexitätsgrade der Arbeitsmittel führen zudem zu variierenden Anforderungen an die Qualifikationen der befähigten Personen.

Berufsgenossenschaften sind die Institutionen der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland (DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und nach verschiedenen Branchen organisiert. Der rechtliche Rahmen dafür wird im SGB VII (Sozialgesetzbuch VII) festgelegt. Um Arbeitnehmer*innen vor Unfällen und Erkrankungen zu schützen, die aus ihrer beruflichen Tätigkeit resultieren können, erlassen die Berufsgenossenschaften (BG) Vorschriften zur Unfallverhütung und überwachen deren Einhaltung durch die Arbeitgeber. Darüber hinaus sind die Berufsgenossenschaften nicht nur für die Festlegung von Vorschriften und die Kontrolle von Unternehmen zuständig, sondern bieten auch Unterstützung in der medizinischen Vorsorge und Betreuung der Mitarbeitenden. Zudem sind sie dafür verantwortlich, die Geldleistungen auszuzahlen, die Arbeitnehmer*innen bei Arbeitsunfähigkeit zustehen.

Brandschutzhelfer/innen spielen eine wichtige Rolle im betrieblichen Brandschutz und in der Sicherheit am Arbeitsplatz. Ihre Ausbildung ermöglicht es ihnen, im Falle eines Brandes schnell und effizient zu reagieren, um Personen und Sachwerte zu schützen. Die wichtigsten Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Brandschutzhelfer/innen umfassen: 1. Brandbekämpfung:** Sie sind geschult, um kleine Brände frühzeitig zu erkennen und mit geeigneten Feuerlöscheinrichtungen zu bekämpfen, bevor ein größerer Schaden entsteht. 2. Evakuierung:** Im Falle eines Feueralarms unterstützen sie aktiv bei der Evakuierung des Gebäudes, leiten Mitarbeiter in sichere Bereiche und sorgen dafür, dass niemand zurückgelassen wird. 3. Prävention:** Brandschutzhelfer/innen identifizieren potenzielle Brandgefahren im Arbeitsumfeld und setzen Maßnahmen um, um diese Risiken zu minimieren. Dazu gehört auch das Überprüfen und Überwachen von Flucht- und Rettungswegen sowie das Melden von defekten oder mangelhaften Löschmitteln. 4. Schulung und Sensibilisierung:** Sie tragen zur Sensibilisierung der Belegschaft für Brandgefahren bei und können als Ansprechpartner für Fragen zum Brandschutz fungieren. 5. Dokumentation:** Brandschutzhelfer/innen helfen bei der Dokumentation von Einsatz- und Schulungsmaßnahmen sowie der Überprüfung der Brandschutzvorschriften im Unternehmen. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist auf die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Unternehmens abgestimmt und sollte regelmäßig aufgefrischt werden, um sicherzustellen, dass alle Helfer auf dem neuesten Stand sind und im Ernstfall optimal reagieren können. Eine gut organisierte Brandschutzordnung und regelmäßige Übungen sind essentiell, um die Sicherheit der Mitarbeiter und die Effizienz der Brandschutzmaßnahmen zu gewährleisten.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen. Die DGUV nimmt verschiedene Aufgaben wahr, u.a. die Koordination von Forschungsaktivitäten im Bereich der Arbeitssicherheit oder die Entscheidung grundsätzlicher Rechts- und Fachfragen.

DGUV-Grundsätze gehören zum Regelwerk der DGUV. Sie enthalten Maßtäbe für bestimmte Verfahrensfragen, z.B. zur einheitlichen Durchführung von Prüfungen.

DGUV-Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen, welche die praktische Anwendung von Regeln in einem bestimmten Bereich erleichtern sollen.

DGUV-Regeln konkretisieren andere Inhalte aus dem Regelwerk der DGUV. Dazu gehören staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften sowie technische Spezifikationen.

DGUV-Vorschriften sind verbindliche autonome Rechtsnormen, die von den Versicherungsträgern erlassen werden. Sie müssen von Unternehmen eingehalten werden.

Seit dem Jahr 2014 sind die Bestimmungen der berufsgenossenschaflichen Vorschriften (BGV), Regeln (BGR), Grundsätze (BGG) und Informationen in die Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) integriert. Die Empfehlungen, die zuvor im Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz (BGG) 906 zu finden waren, sind nun im DGUV Grundsatz 312 906 festgelegt.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) fungiert als Dachverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger in Deutschland. Ihre Hauptaufgabe liegt in der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken. Zu diesem Zweck besitzt sie das Recht, eigene verbindliche Vorschriften zu erlassen. Die DGUV gibt Regeln, Vorschriften, Grundsätze und Informationen heraus, die Unternehmen und Versicherten helfen, Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen umzusetzen. Während die DGUV-Vorschriften und -Regeln die zentralen rechtlichen Grundlagen darstellen, bieten die DGUV-Grundsätze und -Informationen ergänzende Leitlinien und praktische Ratschläge. - DGUV-Vorschriften sind verbindliche Rechtsnormen, die gemäß § 15 SGB VII von den Unfallversicherungsträgern erstellt werden. Sie besitzen Gesetzescharakter und enthalten klare Anforderungen und Regelungen, die von Versicherten und Unternehmen einzuhalten sind. - DGUV-Regeln liefern detaillierte Anweisungen zur Umsetzung der Vorschriften und bieten konkrete Lösungsansätze sowie Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken. Obwohl sie nicht rechtlich bindend sind, können sie bindend werden, wenn eine DGUV-Vorschrift ausdrücklich auf sie verweist. Sie sind praxisorientiert und dienen als Leitfaden für die sichere Gestaltung von Arbeitsplätzen und den Schutz der Beschäftigten. - DGUV-Grundsätze ergänzen die Regelungen der DGUV und beinhalten Standards für bestimmte Verfahren, wie etwa die einheitliche Durchführung von Prüfungen. Sie unterstützen und geben allgemeine Orientierungshilfen sowie Standards für spezifische Themen und Verfahren vor. - DGUV-Informationen bieten Hinweise, Erläuterungen und praxisnahe Maßnahmen, die sich auf bestimmte Fachgebiete oder Themen beziehen. Sie können speziell für bestimmte Branchen, Tätigkeiten oder Zielgruppen formuliert sein und bieten Empfehlungen zur Risikominderung und Verbesserung von Sicherheitsstandards. Diese Informationen sind nicht verbindlich, sondern sollen als Orientierung und Unterstützung dienen.

Die DGUV Vorschrift 1 mit dem Titel „Grundsätze der Prävention“ spielt eine zentrale Rolle im Bereich der Arbeitssicherheit und definiert die wesentlichen Anforderungen für die betriebliche Vorbeugung von Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten. Ein Beispiel ist die Verpflichtung, die Mitarbeiter regelmäßig und angemessen zu schulen. Weitere Regelungen betreffen die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen sowie die Auswahl und Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung. Darüber hinaus weist die DGUV Vorschrift 1 den Arbeitgebern die Verantwortung zu, Präventionsmaßnahmen zu implementieren und diese regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren.

Die Anforderungen an die Trainierenden und Bildungseinrichtungen zur Durchführung von praktischen Schulungen im Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz sowie Rettungsausrüstung sind in der DGUV Vorschrift 1, insbesondere in § 31, festgelegt. Diese Norm besagt, dass Unternehmer sicherstellen müssen, dass den Mitarbeitenden die notwendigen Informationen zur Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung, die lebensbedrohliche Risiken oder dauerhafte Gesundheitsschäden abwendet, im Rahmen von Schulungen mit praktischen Übungen vermittelt werden. Weiterführende Bestimmungen finden sich in den DGUV Regeln 112-198 und 112-199. Zudem bietet der DGUV Grundsatz 312-001 wertvolle Orientierung hinsichtlich der Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für Personen und Institutionen, die solche Schulungen anbieten. In diesem Kontext behandelt der DGUV Grundsatz 312-001 unter anderem: - Die Voraussetzungen für Ausbilder - Die Anforderungen an Ausbildungsstätten - Die Rahmenbedingungen für die Durchführung praktischer Übungen

Eine Erstunterweisung ist im Kontext der Arbeitssicherheit die erste umfassende Schulung und Einarbeitung von Beschäftigten in die relevanten Sicherheits- und Gesundheitsaspekte bezüglich ihres Arbeitsplatzes oder spezifischer Tätigkeiten (beispielsweise der Gebrauch von persönlicher Schutzausrüstung zum Schutz vor Absturz). In diesem Rahmen erhalten die Teilnehmenden wesentliche Informationen, Verhaltensweisen und Handlungshinweise, um potenzielle Gefahren zu identifizieren, Unfälle zu verhindern und sowohl ihre eigene Sicherheit als auch die der Kollegen zu gewährleisten. Diese Erstunterweisung ist für zahlreiche Tätigkeiten gesetzlich erforderlich und legt die Grundlage für ein sicheres Arbeitsumfeld. Angestellte, die eine Erstunterweisung benötigen, dürfen nicht an einer Wiederholungsunterweisung teilnehmen, da die kürzere Dauer nicht der von der DGUV festgelegten und von unseren Fachleuten empfohlenen Zeit für eine Erstunterweisung entspricht.

Wir bieten eine spezielle Erstunterweisung für Fortgeschrittene an, die sich mit dem Bedienen von ortsfesten, flurgesteuerten Kranen, Hubarbeitsbühnen und Flurförderzeugen beschäftigt. Dieses Angebot richtet sich an Personen, die bereits über grundlegende Erfahrungen, praktische Übungen und Fachkenntnisse in den entsprechenden Bereichen verfügen. Im Vergleich zu einer Erstunterweisung für unerfahrene Teilnehmer ist die Dauer der Schulung für Fortgeschrittene verkürzt, bleibt jedoch innerhalb der gesetzlich festgelegten Vorgaben. Der reduzierte Zeitrahmen bezieht sich hauptsächlich auf den praktischen Teil der Unterweisung.

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, häufig abgekürzt als „Fasi“ oder „SIFA“, ist eine professionell geschulte Person, die Unternehmen in sämtlichen Belangen der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes, der Unfallprävention sowie der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen beratend zur Seite steht.

Atemschutzgeräte mit Filterfunktion stellen eine spezielle Kategorie von Atemschutzsystemen dar, die dazu dienen, schädliche Elemente aus der Luft zu entfernen, solange eine ausreichende Konzentration von Sauerstoff vorhanden ist. Diese Geräte filtern schädliche Partikel, Dämpfe und Gase, bevor sie in die Atemwege gelangen. Sie sind auf die Zusammensetzung der Umgebungsluft angewiesen und verwenden diese als Quelle für das Atemgas. Diese Filtergeräte lassen sich in verschiedene Klassen einteilen, basierend auf der Art der zu beseitigen Schadstoffe und der Effizienz der Filtration. Zu den gängigen Typen filtrierender Atemschutzgeräte zählen: – Partikelmasken: Sie schützen davor, feste Teilchen wie Staub, Rauch, Pollen oder spezielle biologische Agentien einzuatmen. – Gas- und Dampfmasken: Diese sind gezielt entwickelt, um gasförmige Schadstoffe sowie Dämpfe aus der Luft zu filtern und setzen dabei oft Aktivkohle oder andere spezielle Materialien ein. – Kombinationsmasken: Sie vereinen sowohl Partikelfilter als auch Filter für Gase und Dämpfe und bieten somit einen umfassenden Schutz gegen feste und gasförmige Verunreinigungen.

Ein Flachdach bezeichnet ein Dach, dessen Neigung 10 Grad oder weniger beträgt.

Flurförderzeuge stellen eine Kategorie von Fördermitteln dar, die primär für den horizontalen Transport und das Anheben von Materialien eingesetzt werden, insbesondere in den Bereichen Logistik und Fertigung. Zu den verbreitetsten Typen gehören: - Gabelstapler - Teleskopstapler - Hubwagen - Schubmaststapler - Kommissioniergeräte - Schlepper Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, sind Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor der erstmaligen Bedienung dieser Geräte umfassend zu schulen. Wir bieten Ihnen gerne die geeignete Erstunterweisung, Fortgeschrittenenschulungen oder Wiederholungsunterweisungen für Flurförderzeuge entweder in einem unserer Trainingszentren oder direkt bei Ihnen vor Ort an. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Ein Kran wird als „flurgesteuert“ классиifiziert, wenn dessen Bedienung von jemandem erfolgt, der sich am Boden oder in unmittelbarer Nähe des Krans aufhält. Die Person, die den Kran steuert, bedient Steuerungseinrichtungen, wie etwa eine Steuerkonsole oder eine Funkfernsteuerung, um die verschiedenen Bewegungen des Krans zu kontrollieren, einschließlich Heben, Senken, Schwenken und Verschieben. Durch diese Art der Bedienung kann der Operator die Abläufe aus nächster Nähe beobachten und präzise Eingaben vornehmen. Im Gegensatz dazu wird ein Kran als „ortsfest“ bezeichnet, wenn er an einem bestimmten Ort befestigt ist und sich nicht bewegen lässt. Diese Krane sind typischerweise an stabilen Strukturen wie Gebäuden, Masten oder speziellen Fundamenten installiert. Ortsfeste Krane haben die Aufgabe, schwere Lasten innerhalb eines begrenzten Bereichs zu heben und zu bewegen. Übliche Bauarten solcher Krane sind zum Beispiel – Brückenkrane – Säulenschwenkkrane – Portalkrane Laut DGUV Vorschrift 52 „Krane“ und DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sind Arbeitgeber verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter vor der ersten Inanspruchnahme der Krane sowie regelmäßig bei der Ausübung ihrer Tätigkeit eine umfassende Schulung zum sicheren Umgang mit ortsfesten und flurgesteuerten Kranen erhalten. Wir bieten Ihnen gerne die geeignete Erstunterweisung, eine Fortgeschrittenenschulung oder eine Auffrischungskurs zu diesen Kranarten in unseren Schulungszentren oder direkt bei Ihnen vor Ort an. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Freimessung ist ein Verfahren, das dazu dient, die Konzentration gefährlicher Stoffe sowie den Sauerstoffgehalt in der Luft zu überprüfen. Ziel hierbei ist es, zu bestimmen, ob die atmosphärischen Bedingungen in einem Behälter, Silo oder einem engen Raum für Arbeiten sicher sind. Dieses Verfahren spielt eine entscheidende Rolle bei der Identifikation potenzieller Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden und ermöglicht die Implementierung entsprechender Schutzmaßnahmen. Zu diesem Zweck kommen spezielle Messinstrumente zum Einsatz, die in der Lage sind, die Konzentration gesundheitsgefährdender Gase, Dämpfe oder Staubpartikel sowie den Sauerstoffgehalt in der Umgebungsluft zu ermitteln. Somit ist die Freimessung ein unerlässlicher Schritt zur Verhinderung von Arbeitsunfällen, Vergiftungen oder Erstickungsgefahren. Es ist unerlässlich, dass diese Messung immer vor dem Betreten eines Behälters, Silo oder engen Raums durchgeführt wird, und die durchführende Person muss entsprechend geschult sein. Besonders in Bezug auf unser Thema „Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) in Behältern, Silos und engen Räumen“ ist dies von großer Bedeutung. Es muss nicht nur eine Unterweisung zur Absturzsicherung erfolgen, sondern es ist ebenso wichtig sicherzustellen, dass der Arbeitsbereich im Vorfeld freigemessen und bestätigt wurde. Wir bieten Ihnen gerne die geeignete Erstunterweisung oder Wiederholungsunterweisung für Ihre Mitarbeiter an – auch direkt vor Ort.

Eine Gefährdung liegt vor, wenn die Möglichkeit besteht, dass eine Person räumlich und/oder zeitlich mit einer Gefahrenquelle zusammentrifft. Daraus folgend beschreibt eine Gefährdung eine praktische Schadensmöglichkeit.

Eine Gefährdungsbeurteilung umfasst die systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen, die sich aus der Arbeitstätigkeit an einem Arbeitsplatz ergeben können. Sie ist die Grundlage für die Ableitung von Schutz- und Präventionsmaßnahmen.

Die G26-Untersuchung ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung, die gemäß dem DGUV Grundsatz G26 durchgeführt wird. Sie dient der Überprüfung der körperlichen und gesundheitlichen Eignung von Arbeitnehmern, die Tätigkeiten ausüben, bei denen das Tragen von filtrierenden oder isolierenden Atemschutzmasken erforderlich ist. Um die gesundheitliche Tauglichkeit einer Person für diese Tätigkeiten zu bewerten, beinhaltet die G26-Untersuchung in der Regel eine Anamnese, eine körperliche Untersuchung des allgemeinen Gesundheitszustands, einen Lungenfunktionstest und, in bestimmten Fällen, einen Belastungstest. Ob eine G26-Untersuchung erforderlich ist und in welcher Form – entweder als G26.1 oder G26.2 – sie durchgeführt wird, hängt von der Art des verwendeten Atemschutzgeräts ab. Die verschiedenen Gerätearten (1, 2 und 3) unterscheiden sich in Gewicht und Atemwiderstand und setzen unterschiedliche körperliche Voraussetzungen voraus.

Die G41-Untersuchung ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung, die auf dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“ basiert. Sie richtet sich speziell an Mitarbeitende, die Tätigkeiten mit einem Risiko für Abstürze verrichten. Das Hauptziel dieser Untersuchung besteht darin, sicherzustellen, dass die Beschäftigten im absturzgefährdeten Bereich körperlich und gesundheitlich fit sind, um ihre Aufgaben sicher ausführen zu können. Im Rahmen der G41-Untersuchung werden verschiedene Aspekte berücksichtigt, darunter die Erfassung der medizinischen Vorgeschichte, die Überprüfung der körperlichen Fitness, Seh- und Hörtests, die Beurteilung des Gleichgewichtssinns sowie die Bewertung der psychischen Belastbarkeit.

Gefahrstoffe sind Materialien, Mischungen oder Produkte, die gefährliche Eigenschaften besitzen. Diese Eigenschaften können akute oder chronische gesundheitliche Schädigungen bei Menschen hervorrufen und stellen ein Risiko hinsichtlich Entzündbarkeit, Explosionsgefahr oder Umweltbelastung dar. Aktivitäten, die den Umgang mit solchen Stoffen einschließen, bringen das Risiko von Unfällen, Berufskrankheiten und anderen gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz mit sich. Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger sind verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten, dass diese Risiken minimiert werden. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) beschreibt Gefahrstoffe in folgender Weise: - Gefährliche Stoffe und Mischungen gemäß § 3, - Stoffe, Mischungen und Produkte, die explosiv sind, - Stoffe, Mischungen und Produkte, bei deren Herstellung oder Verwendung Stoffe aus den Punkten 1 oder 2 entstehen oder freigesetzt werden, - Stoffe und Mischungen, die zwar nicht die Kriterien der Punkte 1 bis 3 erfüllen, jedoch aufgrund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften sowie ihrer Verwendung am Arbeitsplatz die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten gefährden könnten, - Alle Stoffe, für die ein Arbeitsplatzgrenzwert festgelegt wurde.

Die Global Wind Organisation (GWO) setzt weltweit gültige Schulungsstandards für Beschäftigte in der Windenergiebranche fest. Sie wurde von verschiedenen Unternehmen der Windindustrie ins Leben gerufen, um einheitliche Standards für Sicherheits- und Fähigkeitsschulungen in diesem speziellen Sektor zu schaffen. Die Trainingsrichtlinien vermitteln essentielle Sicherheitskonzepte und -prozesse, um die Arbeitskräfte auf die besonderen Anforderungen und Risiken in Windparks vorzubereiten. Zu den zentralen Schulungsstandards gehören: - Das GWO Basic Safety Training (BST), welches wesentliche Kenntnisse in den Bereichen Sicherheit, Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Rettung vermittelt. - Das GWO Advanced Rescue Training (ART), das spezialisierte Rettungsmaßnahmen, insbesondere für die Befreiung von Personen aus Windturbinen, lehrt. - Das GWO Enhanced First Aid (EFA), das umfassende Erste-Hilfe-Kenntnisse vermittelt. Zusätzlich werden Standards für den Brandschutz (GWO Fire Awareness) sowie Auffrischungskurse (GWO Fire Awareness Refresher) angeboten. Die GWO-Standards zielen darauf ab, die Sicherheit der Beschäftigten in der Windenergiebranche zu erhöhen und sicherzustellen, dass sie die notwendigen Fertigkeiten haben, um sicher und effizient in Windparks, sowohl an Land als auch in Offshore-Anlagen, zu arbeiten.

Das Hängesyndrom, auch als Hängetrauma bekannt, ist ein kritischer medizinischer Notfall, der häufig als orthostatischer Schock bezeichnet wird. Diese Situation wird potenziell lebensgefährlich, wenn jemand längere Zeit in einer hängenden Position bleibt, was oft durch Sicherheitsgurte oder andere Ausrüstungen bedingt ist. In dieser Lage ist der Rückfluss des Blutes aus den Beinen gestört, weil die Beinmuskulatur durch die Unbeweglichkeit nicht mehr arbeitet. Dies führt dazu, dass sich eine erhebliche Menge Blut in den Beinen ansammelt. Das resultierende Blutgerinnungsmuster kann einen orthostatischen Schock zur Folge haben, was bedeutet, dass Gehirn und andere Organe nicht genügend Sauerstoff erhalten, was zu Bewusstlosigkeit führen kann. Im schlimmsten Fall kann dies sogar lebensbedrohlich sein. Um einem Hängetrauma vorzubeugen, ist es wichtig, während des Hängens aktiv die Beine zu bewegen, damit die Muskelpumpe arbeitet. Hilfsmittel wie Trittschlingen können hierbei unterstützen, indem sie ermöglichen, gegen einen Widerstand zu agieren. Im Notfall sollte die betroffene Person umgehend aus der hängenden Position befreit werden. Der Arbeitgeber muss dafür ein umfassendes Rettungskonzept, geeignete Rettungsgeräte und geschultes Personal bereitstellen.

Eine Hubarbeitsbühne, definiert nach DIN EN 280, ist ein mobiles Gerät, das dazu verwendet wird, Personen zu höheren Arbeitsplätzen zu transportieren, von denen aus verschiedene Tätigkeiten erledigt werden können. Sie stellen eine sinnvolle Alternative zu Leitern und Gerüsten dar.

Isoliergeräte wirken unabhängig von der Umgebungsatmosphäre und bieten Schutz gegen Sauerstoffmangel und schadstoffhaltige Atmosphäre. Sie liefern Atemgas, das aus Luft, Sauerstoff oder deren Mischungen bestehen kann. Frei tragbare Isoliergeräte versorgen die atemschutzgerättragende Person mit Atemgas, das im Gerät mitgeführt wird. Die Einsatzdauer der Geräte ist unterschiedlich und wird u. a. durch die Menge des mitgeführten Atemgases begrenzt. Es wird zwischen Behältergeräten mit Druckluft und Regenerationsgeräten, die die Ausatemluft aufbereiten, unterschieden. Nicht frei tragbare Isoliergeräte werden unterschieden in: • Frischluft-Schlauchgeräte, bei denen Atemluft aus einer schadstofffreien Atmosphäre mit ausreichend Sauerstoff entnommen wird. • Druckluft-Schlauchgeräte, bei denen Atemgas aus Druckgasbehälter, -netzen oder Luftverdichtern geliefert wird.

Ein Managementsystem ist ein Rahmenwerk aus Verfahren, Prozessen und Praktiken, das von einem Unternehmen eingesetzt wird, um bestimmte Ziele systematisch zu erreichen.

Persönliche Schutzausrüstung ist jede Ausrüstung, die von Mitarbeitenden benutzt wird, um sich gegen eine Gefährdung der eigenen Sicherheit zu schützen.

Die Prävention und Vorsorge umfasst Maßnahmen zur Vorbeugung berufsbedingter Erkrankungen, zur Förderung des Wohlbefindens der Beschäftigten und zur Vermeidung von Arbeitsunfällen.

RFID, oder Radio-frequency Identification, ist eine Technologie für den kontaktlosen Datenaustausch zwischen einem RFID-Transponder und einem RFID-Lesegrät. Die RFID-Technologie kann im Bereich der Arbeitssicherheit eingesetzt werden, um Teile des Anlagevermögen schnell und eindeutig zu identifizieren.

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine speziell ausgebildete Person, welche Unternehmen bei allen Fragen rund um das Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz berät.

Unfallverhütungsvorschriften (UVV-Vorschriften) sind Regeln und Richtlinien zur Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz.

Eine Unterweisung umfasst eine Anweisung und Erläuterung in Bezug auf den Arbeitsplatz von Mitarbeitenden eines Unternehmens. Sie ist nach Arbeitsschutzgesetz verpflichtend und dient der Unfallverhütung.

Eine UVV-Prüfung dient der Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Sicherheitsvorschriften von Arbeitsmitteln und -umgebungen.

Testen Sie tagIDeasy unverbindlich & kostenfrei!

Überzeugen Sie sich selbst davon, wie einfach es sein kann, die Arbeitssicherheit Ihres Unternehmens ganzheitlich und digital zu managen.

Ein Produkt der
Work Safe Tec GmbH

Adresse

Kitzinger Straße 24 97342 Marktsteft

Kontakt

+49 9332 8889806 info@work-safe-tec.de

© 2024 Work Safe Tec GmbH

tagideasy-logo-farbe

Jetzt 30 Tage kostenlos testen