Prüfprotokoll Blechgreifer nach DGUV R 109-017
Beim Blechgreifer sind Klemmbacken und Verriegelung die kritischen Teile. Beides wird sichtgeprüft und anschließend im Betrieb erprobt.
Der Blechgreifer hält die Last durch Klemmkraft. Abgenutzte oder verschmutzte Klemmbacken verlieren Griff, ohne dass man ihnen das von außen ansieht.
Die zweite Schwachstelle ist die Zugfeder. Lässt sie nach, schließt die Verriegelung nicht mehr zuverlässig, und die Last kann sich beim Anheben lösen.
Prüffrist
Anschlagmittel sind vor der ersten Inbetriebnahme und danach mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen. Die konkrete Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Absatz 6 BetrSichV und fällt bei harter Beanspruchung kürzer aus.
Diese Punkte prüft die Checkliste
- Typenschild
- Vorhanden und lesbar.
- Gehäuse und Bedienteile
- Einschließlich Zugfeder und Schraubenverbindungen.
- Fest- und Klemmbacke
- Verschleiß, Verformung und Zustand der Greifflächen.
- Tragring mit Bolzen
- Verschleiß und Sicherung.
- Funktionsprüfung
- Öffnen und Schließen der Klemmbacken, Zugfeder und Verriegelung.
- Prüfergebnis
- Freigabe, behebbarer Mangel oder Ablegereife, mit Datum und Unterschrift der prüfenden Person.
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Wir stellen Ihnen das Prüfprotokoll Checkliste Sachkundeprüfung von Blechgreifern nach DGUV R 109-017 kostenfrei zur Verfügung. Nach dem Absenden startet der Download direkt.
Wer prüfen darf
Prüfen darf nur eine zur Prüfung befähigte Person. Die TRBS 1203 nennt dafür drei Voraussetzungen: eine einschlägige technische Berufsausbildung, Berufserfahrung mit vergleichbaren Arbeitsmitteln und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit, also mehrere Prüfungen pro Jahr. Wer die Verantwortung dafür trägt, steht im Beitrag dazu, wer für UVV-Prüfungen verantwortlich ist .
Nachweis aufbewahren
Nach § 14 Absatz 7 BetrSichV ist das Prüfergebnis aufzuzeichnen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Die elektronische Form ist ausdrücklich zulässig. Was dabei im Einzelnen zu dokumentieren ist, behandelt der Beitrag was bei UVV-Prüfungen geprüft wird .
Rechtsgrundlagen
- DGUV Regel 109-017, Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen
- DGUV Regel 100-500, Betreiben von Arbeitsmitteln
- § 3 BetrSichV, Prüffristen ermitteln
- § 14 BetrSichV, Aufzeichnung
- TRBS 1203, zur Prüfung befähigte Personen
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Prüfungen digital dokumentieren statt auf Papier
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