Gefährdungsbeurteilung Kran: Beispiele und Vorlage als Excel
Beim Kranbetrieb entstehen die meisten Unfälle nicht am Kran selbst, sondern beim Anschlagen und Bewegen der Last. Die Gefährdungsbeurteilung betrachtet deshalb Kran, Anschlagmittel und Arbeitsablauf zusammen.
Ob Brückenkran in der Halle oder Schwenkkran an der Maschine: Wo Lasten schweben, reicht ein kleiner Fehler beim Anschlagen für einen schweren Unfall. Die Beurteilung sollte deshalb auch die Personen einbeziehen, die anschlagen und einweisen.
Gefährdungsbeurteilung Kran: Vorlage als Excel
Mit typischen Gefährdungen und Maßnahmen, automatischer Risikoberechnung, STOP-V und Gefährdungskatalog. Weitere Vorlagen finden Sie unter Gefährdungsbeurteilung Vorlage.
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Vorlagen für weitere Bereiche: Gefährdungsbeurteilung Vorlage.
Rechtliche Grundlage
Grundlage sind § 5 ArbSchG, § 3 BetrSichV und die DGUV Vorschrift 52 „Krane“. Für Anschlagmittel gilt die DGUV Regel 109-017. Krane dürfen nur von Personen selbstständig geführt werden, die geeignet, unterwiesen und vom Unternehmen schriftlich beauftragt sind.
Typische Gefährdungen und Maßnahmen: Kran
| Gefährdung | Beispiel | Maßnahmen |
|---|---|---|
| Herabfallende Last | Falsch angeschlagen, beschädigte Anschlagmittel | Geprüfte Anschlagmittel, passende Anschlagart, Unterweisung der anschlagenden Personen |
| Aufenthalt unter schwebender Last | Personen im Gefahrbereich der Last | Gefahrbereich vor dem Anheben räumen, absperren, Last nicht über Personen führen |
| Pendelnde Last | Schrägzug, ruckartiges Anfahren | Haken senkrecht über den Schwerpunkt fahren, feinfühlig fahren, nicht schrägziehen |
| Überlast | Gewicht der Last unbekannt | Lastgewicht vorher ermitteln, zulässige Tragfähigkeit einhalten, Überlastsicherung prüfen |
| Quetschen zwischen Last und Hindernis | Enge Platzverhältnisse beim Absetzen | Nicht zwischen Last und Wand oder Säule stehen, Last mit Leitseil führen |
| Kollision | Mehrere Krane auf einer Kranbahn, Hindernisse | Kollisionsschutz, Arbeitsablauf vorher festlegen, Verständigung der Kranführenden sicherstellen |
| Fehlbedienung | Unklare Richtungskennzeichnung, Wechsel des Krantyps | Fahrtrichtungen kennzeichnen, erneute Unterweisung bei anderem Krantyp |
| Technische Mängel | Seile, Bremsen, Endschalter | Funktionskontrolle vor Arbeitsbeginn, Prüfungen nach Kranart gemäß BetrSichV Anhang 3, grundsätzlich mindestens jährlich |
| Absturz bei Wartung | Arbeiten an Kranbahn und Laufsteg | Sicherer Zugang, Absturzsicherung, PSA gegen Absturz |
| Elektrische Gefährdung | Stromzuführung, Schleifleitungen | Freischalten, gegen Wiedereinschalten sichern, Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 |
| Kommunikation | Kranführende Person sieht die Last nicht | Vereinbarte Handzeichen oder Funk, nur eine Person gibt Zeichen |
| Witterung | Wind bei Kranen im Freien | Betriebsgrenzen festlegen, Windsicherung bei kritischer Windgeschwindigkeit einlegen |
| Fehlende Qualifikation | Kran wird von ungeeigneter Person geführt | Nur geeignete Personen ab 18, unterwiesen, mit Befähigungsnachweis, beauftragt |
| Personenbeförderung | Mitfahren auf Last oder Lastaufnahmeeinrichtung | Mitfahren auf Lasten verbieten, Personenheben mit dem Kran nur ausnahmsweise nach TRBS 2121 Teil 4 |
Die Übersicht zeigt typische Punkte. Sie ersetzt nicht die Beurteilung im eigenen Betrieb, denn Aufstellung, Umgebung und Arbeitsabläufe entscheiden über die tatsächliche Gefährdung. Weitere Gefährdungen mit Quellen enthält die Excel-Vorlage.
Gefährdungsbeurteilung Kran in sieben Schritten
- Bereich festlegen: Kranart, Einsatzbereich und Lastaufnahmemittel erfassen, einschließlich der Anschlagmittel.
- Gefährdungen ermitteln: Herabfallende Lasten, pendelnde Lasten, Quetschen zwischen Last und Hindernis und Absturz bei Wartungsarbeiten.
- Gefährdungen beurteilen: Gewicht und Form der Lasten, Sicht der kranführenden Person und Verkehr unter der Last bewerten.
- Maßnahmen festlegen: Geeignete Anschlagmittel, festgelegte Anschlagpunkte, Absperrung des Gefahrbereichs und Einweisung.
- Maßnahmen umsetzen: Nur beauftragte Personen bedienen den Kran, das Kranprüfbuch wird geführt, Prüfungen sind terminiert.
- Wirksamkeit prüfen: Befunde aus Kranprüfung und Anschlagmittelprüfung auswerten.
- Fortschreiben: Bei neuen Lasten, geänderten Arbeitsabläufen oder nach Schäden.
Das Ergebnis wird dokumentiert, wie es § 6 ArbSchG verlangt. Aus der Dokumentation muss hervorgehen, welche Gefährdungen beurteilt, welche Maßnahmen festgelegt und wie ihre Wirksamkeit überprüft wurde.
Prüfungen und Checklisten
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Rechtsgrundlagen
- § 5 ArbSchG, Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- § 3 BetrSichV, Gefährdungsbeurteilung
- DGUV Vorschrift 52, Krane
- DGUV Regel 109-017, Anschlagmittel
Gefährdungsbeurteilung für weitere Bereiche
Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung Kran
Wer darf einen Kran bedienen?
Gehören Anschlagmittel in die Gefährdungsbeurteilung des Krans?
Gefährdungsbeurteilung, die sich selbst aktuell hält
Sehen Sie in einer kurzen Demo, wie tagIDeasy Gefährdungen, Maßnahmen und Prüfungen verbindet.