Gefährdungsbeurteilung Kran: Beispiele und Vorlage als Excel

Beim Kranbetrieb entstehen die meisten Unfälle nicht am Kran selbst, sondern beim Anschlagen und Bewegen der Last. Die Gefährdungsbeurteilung betrachtet deshalb Kran, Anschlagmittel und Arbeitsablauf zusammen.

Ob Brückenkran in der Halle oder Schwenkkran an der Maschine: Wo Lasten schweben, reicht ein kleiner Fehler beim Anschlagen für einen schweren Unfall. Die Beurteilung sollte deshalb auch die Personen einbeziehen, die anschlagen und einweisen.

Vorlagen für weitere Bereiche: Gefährdungsbeurteilung Vorlage.

Rechtliche Grundlage

Grundlage sind § 5 ArbSchG, § 3 BetrSichV und die DGUV Vorschrift 52 „Krane“. Für Anschlagmittel gilt die DGUV Regel 109-017. Krane dürfen nur von Personen selbstständig geführt werden, die geeignet, unterwiesen und vom Unternehmen schriftlich beauftragt sind.

Typische Gefährdungen und Maßnahmen: Kran

Gefährdung Beispiel Maßnahmen
Herabfallende Last Falsch angeschlagen, beschädigte Anschlagmittel Geprüfte Anschlagmittel, passende Anschlagart, Unterweisung der anschlagenden Personen
Aufenthalt unter schwebender Last Personen im Gefahrbereich der Last Gefahrbereich vor dem Anheben räumen, absperren, Last nicht über Personen führen
Pendelnde Last Schrägzug, ruckartiges Anfahren Haken senkrecht über den Schwerpunkt fahren, feinfühlig fahren, nicht schrägziehen
Überlast Gewicht der Last unbekannt Lastgewicht vorher ermitteln, zulässige Tragfähigkeit einhalten, Überlastsicherung prüfen
Quetschen zwischen Last und Hindernis Enge Platzverhältnisse beim Absetzen Nicht zwischen Last und Wand oder Säule stehen, Last mit Leitseil führen
Kollision Mehrere Krane auf einer Kranbahn, Hindernisse Kollisionsschutz, Arbeitsablauf vorher festlegen, Verständigung der Kranführenden sicherstellen
Fehlbedienung Unklare Richtungskennzeichnung, Wechsel des Krantyps Fahrtrichtungen kennzeichnen, erneute Unterweisung bei anderem Krantyp
Technische Mängel Seile, Bremsen, Endschalter Funktionskontrolle vor Arbeitsbeginn, Prüfungen nach Kranart gemäß BetrSichV Anhang 3, grundsätzlich mindestens jährlich
Absturz bei Wartung Arbeiten an Kranbahn und Laufsteg Sicherer Zugang, Absturzsicherung, PSA gegen Absturz
Elektrische Gefährdung Stromzuführung, Schleifleitungen Freischalten, gegen Wiedereinschalten sichern, Prüfung nach DGUV Vorschrift 3
Kommunikation Kranführende Person sieht die Last nicht Vereinbarte Handzeichen oder Funk, nur eine Person gibt Zeichen
Witterung Wind bei Kranen im Freien Betriebsgrenzen festlegen, Windsicherung bei kritischer Windgeschwindigkeit einlegen
Fehlende Qualifikation Kran wird von ungeeigneter Person geführt Nur geeignete Personen ab 18, unterwiesen, mit Befähigungsnachweis, beauftragt
Personenbeförderung Mitfahren auf Last oder Lastaufnahmeeinrichtung Mitfahren auf Lasten verbieten, Personenheben mit dem Kran nur ausnahmsweise nach TRBS 2121 Teil 4

Die Übersicht zeigt typische Punkte. Sie ersetzt nicht die Beurteilung im eigenen Betrieb, denn Aufstellung, Umgebung und Arbeitsabläufe entscheiden über die tatsächliche Gefährdung. Weitere Gefährdungen mit Quellen enthält die Excel-Vorlage.

Gefährdungsbeurteilung Kran in sieben Schritten

  1. Bereich festlegen: Kranart, Einsatzbereich und Lastaufnahmemittel erfassen, einschließlich der Anschlagmittel.
  2. Gefährdungen ermitteln: Herabfallende Lasten, pendelnde Lasten, Quetschen zwischen Last und Hindernis und Absturz bei Wartungsarbeiten.
  3. Gefährdungen beurteilen: Gewicht und Form der Lasten, Sicht der kranführenden Person und Verkehr unter der Last bewerten.
  4. Maßnahmen festlegen: Geeignete Anschlagmittel, festgelegte Anschlagpunkte, Absperrung des Gefahrbereichs und Einweisung.
  5. Maßnahmen umsetzen: Nur beauftragte Personen bedienen den Kran, das Kranprüfbuch wird geführt, Prüfungen sind terminiert.
  6. Wirksamkeit prüfen: Befunde aus Kranprüfung und Anschlagmittelprüfung auswerten.
  7. Fortschreiben: Bei neuen Lasten, geänderten Arbeitsabläufen oder nach Schäden.

Das Ergebnis wird dokumentiert, wie es § 6 ArbSchG verlangt. Aus der Dokumentation muss hervorgehen, welche Gefährdungen beurteilt, welche Maßnahmen festgelegt und wie ihre Wirksamkeit überprüft wurde.

Prüfungen und Checklisten

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Rechtsgrundlagen

Gefährdungsbeurteilung für weitere Bereiche

Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung Kran

Wer darf einen Kran bedienen?
Personen, die geeignet, unterwiesen und vom Unternehmen schriftlich beauftragt sind. Für viele Kranarten ist eine Ausbildung zur Kranführerin oder zum Kranführer üblich.
Gehören Anschlagmittel in die Gefährdungsbeurteilung des Krans?
Ja. Anschlagmittel sind eigene Arbeitsmittel mit eigener Prüfpflicht, werden aber im Zusammenhang mit dem Kranbetrieb beurteilt.

Gefährdungsbeurteilung, die sich selbst aktuell hält

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