Gefährdungsbeurteilung Leitern: Beispiele und Vorlage als Excel
Leitern sind vor allem Verkehrswege. Als Arbeitsplatz dürfen sie nur genutzt werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung zeigt, dass ein sichereres Arbeitsmittel nicht in Frage kommt und die Gefährdung gering ist.
Stürze von Leitern gehören zu den häufigsten schweren Arbeitsunfällen. Die wichtigste Frage der Gefährdungsbeurteilung lautet deshalb nicht, welche Leiter die richtige ist, sondern ob überhaupt eine Leiter verwendet werden sollte oder besser ein Gerüst, eine Arbeitsbühne oder ein Podest.
Gefährdungsbeurteilung Leitern: Vorlage als Excel
Mit typischen Gefährdungen und Maßnahmen, automatischer Risikoberechnung, STOP-V und Gefährdungskatalog. Weitere Vorlagen finden Sie unter Gefährdungsbeurteilung Vorlage.
- Sofort nach dem Absenden herunterladen
- Kostenlos und ohne Abo
- Frei bearbeitbar, auch mit LibreOffice oder Google Tabellen
Vorlagen für weitere Bereiche: Gefährdungsbeurteilung Vorlage.
Rechtliche Grundlage
Grundlage sind § 5 ArbSchG und § 3 BetrSichV. Die TRBS 2121-2 regelt die Verwendung von Leitern. Arbeiten von Anlegeleitern sind danach nur unter engen Bedingungen zulässig, unter anderem bei einer Standhöhe von höchstens 5 Metern und einer Dauer von höchstens zwei Stunden pro Arbeitsschicht. Praktische Hinweise gibt die DGUV Information 208-016.
Typische Gefährdungen und Maßnahmen: Leitern
| Gefährdung | Beispiel | Maßnahmen |
|---|---|---|
| Wegrutschen der Leiter | Glatter Boden, falscher Anstellwinkel | Anstellwinkel Sprossen 65 bis 75 Grad, Stufen 60 bis 70 Grad, rutschhemmende Füße |
| Seitliches Umkippen | Hinauslehnen zur Seite | Körperschwerpunkt zwischen den Holmen halten, Leiter umsetzen |
| Beschädigte Leiter | Verbogene Holme, lose Sprossen, fehlende Füße | Sichtkontrolle vor jeder Verwendung, Prüffrist nach Gefährdungsbeurteilung festlegen und dokumentieren |
| Ungeeignete Leiter | Zu kurz, Stehleiter als Anlegeleiter benutzt | Geeignete Leiter nur in der vorgesehenen Aufstellart nutzen, einfache Stehleiter nie als Anlegeleiter |
| Zu hohe oder zu lange Arbeiten | Standhöhe über 5 m oder über 2 m bis 5 m länger als 2 Stunden je Arbeitsschicht | Gerüst oder Hubarbeitsbühne einsetzen |
| Tragen von Lasten | Werkzeug oder Material in der Hand beim Steigen | Werkzeugtasche nutzen, Material hochreichen lassen, sicheren Halt an der Leiter wahren |
| Stehen auf obersten Stufen | Leiter zu kurz für die Arbeitshöhe | Oberste 2 Stufen einer Stehleiter, oberste 3 Sprossen einer Anlegeleiter und bei Mehrzweckleitern mit Schiebeteil oberste 4 Sprossen nicht betreten |
| Spreizsicherung nicht wirksam | Spreizbänder gerissen oder nicht gespannt | Kontrolle vor Benutzung, beschädigte Leiter aussondern |
| Elektrische Gefährdung | Metallleiter in der Nähe spannungsführender Teile | Freischalten, bei unvermeidbaren Arbeiten nichtleitende Leitern verwenden |
| Leiter im Verkehrsbereich | Aufstellung auf Verkehrswegen oder hinter Türen | Gegen Umstoßen sichern, Bereich absperren, Tür sichern |
| Arbeiten im Freien | Wind, Nässe, Schnee | Nur bei sicheren Witterungsverhältnissen arbeiten, sonst Arbeiten einstellen |
| Nicht freigegebene Leitern | Mitgebrachte oder ungeprüfte Leitern im Einsatz | Nur betrieblich freigegebene, geprüfte Leitern, mitgebrachte Leitern nur mit Freigabe |
| Arbeiten auf Sprossen | Sprossenleiter als hochgelegener Arbeitsplatz | Stufen- oder Plattformleiter verwenden, mit beiden Füßen auf Stufe oder Plattform stehen |
| Ungeeigneter Untergrund | Kisten, Tische, lose Unterlagen, nicht durchbruchsichere Abdeckungen | Nur auf ebenem, tragfähigem, rutschhemmendem Untergrund aufstellen |
Die Übersicht zeigt typische Punkte. Sie ersetzt nicht die Beurteilung im eigenen Betrieb, denn Aufstellung, Umgebung und Arbeitsabläufe entscheiden über die tatsächliche Gefährdung. Weitere Gefährdungen mit Quellen enthält die Excel-Vorlage.
Gefährdungsbeurteilung Leitern in sieben Schritten
- Bereich festlegen: Alle Leitern und Tritte erfassen, auch die in Fahrzeugen und auf Baustellen.
- Gefährdungen ermitteln: Umkippen, Abrutschen, Bruch von Sprossen oder Holmen und der Fehlgebrauch als Arbeitsplatz.
- Gefährdungen beurteilen: Ist die Leiter für die Tätigkeit überhaupt geeignet, oder wäre ein Gerüst oder eine Arbeitsbühne sicherer?
- Maßnahmen festlegen: Geeignete Leiterart, sicherer Stand und regelmäßige Leiterprüfung durch eine befähigte Person.
- Maßnahmen umsetzen: Leiterbeauftragte benennen, jede Leiter kennzeichnen und die Prüfungen planen.
- Wirksamkeit prüfen: Aussonderungen, Mängel und Unfälle mit Leitern auswerten.
- Fortschreiben: Bei neuen Tätigkeiten in der Höhe oder neuen Leiterarten.
Das Ergebnis wird dokumentiert, wie es § 6 ArbSchG verlangt. Aus der Dokumentation muss hervorgehen, welche Gefährdungen beurteilt, welche Maßnahmen festgelegt und wie ihre Wirksamkeit überprüft wurde.
Prüfungen und Checklisten
Gefährdungsbeurteilung Leitern mit Software erstellen
In der Gefährdungsbeurteilung Software von tagIDeasy erfassen Sie Gefährdungen direkt an Betriebsmitteln, Orten und Tätigkeiten, bewerten das Risiko und verfolgen jede Maßnahme mit verantwortlicher Person und Termin. Prüfbefunde aus der UVV-Prüfung fließen direkt ein, und tagIDeasy erinnert daran, die Beurteilung fortzuschreiben, wenn sich etwas ändert.
Rechtsgrundlagen
- § 5 ArbSchG, Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- § 3 BetrSichV, Gefährdungsbeurteilung
- TRBS 2121-2, Leitern
- DGUV Information 208-016, Leitern und Tritte
Gefährdungsbeurteilung für weitere Bereiche
Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung Leitern
Darf man von einer Leiter aus arbeiten?
Wie oft müssen Leitern geprüft werden?
Gefährdungsbeurteilung, die sich selbst aktuell hält
Sehen Sie in einer kurzen Demo, wie tagIDeasy Gefährdungen, Maßnahmen und Prüfungen verbindet.