Gefährdungsbeurteilung Leitern: Beispiele und Vorlage als Excel

Leitern sind vor allem Verkehrswege. Als Arbeitsplatz dürfen sie nur genutzt werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung zeigt, dass ein sichereres Arbeitsmittel nicht in Frage kommt und die Gefährdung gering ist.

Stürze von Leitern gehören zu den häufigsten schweren Arbeitsunfällen. Die wichtigste Frage der Gefährdungsbeurteilung lautet deshalb nicht, welche Leiter die richtige ist, sondern ob überhaupt eine Leiter verwendet werden sollte oder besser ein Gerüst, eine Arbeitsbühne oder ein Podest.

Vorlagen für weitere Bereiche: Gefährdungsbeurteilung Vorlage.

Rechtliche Grundlage

Grundlage sind § 5 ArbSchG und § 3 BetrSichV. Die TRBS 2121-2 regelt die Verwendung von Leitern. Arbeiten von Anlegeleitern sind danach nur unter engen Bedingungen zulässig, unter anderem bei einer Standhöhe von höchstens 5 Metern und einer Dauer von höchstens zwei Stunden pro Arbeitsschicht. Praktische Hinweise gibt die DGUV Information 208-016.

Typische Gefährdungen und Maßnahmen: Leitern

Gefährdung Beispiel Maßnahmen
Wegrutschen der Leiter Glatter Boden, falscher Anstellwinkel Anstellwinkel Sprossen 65 bis 75 Grad, Stufen 60 bis 70 Grad, rutschhemmende Füße
Seitliches Umkippen Hinauslehnen zur Seite Körperschwerpunkt zwischen den Holmen halten, Leiter umsetzen
Beschädigte Leiter Verbogene Holme, lose Sprossen, fehlende Füße Sichtkontrolle vor jeder Verwendung, Prüffrist nach Gefährdungsbeurteilung festlegen und dokumentieren
Ungeeignete Leiter Zu kurz, Stehleiter als Anlegeleiter benutzt Geeignete Leiter nur in der vorgesehenen Aufstellart nutzen, einfache Stehleiter nie als Anlegeleiter
Zu hohe oder zu lange Arbeiten Standhöhe über 5 m oder über 2 m bis 5 m länger als 2 Stunden je Arbeitsschicht Gerüst oder Hubarbeitsbühne einsetzen
Tragen von Lasten Werkzeug oder Material in der Hand beim Steigen Werkzeugtasche nutzen, Material hochreichen lassen, sicheren Halt an der Leiter wahren
Stehen auf obersten Stufen Leiter zu kurz für die Arbeitshöhe Oberste 2 Stufen einer Stehleiter, oberste 3 Sprossen einer Anlegeleiter und bei Mehrzweckleitern mit Schiebeteil oberste 4 Sprossen nicht betreten
Spreizsicherung nicht wirksam Spreizbänder gerissen oder nicht gespannt Kontrolle vor Benutzung, beschädigte Leiter aussondern
Elektrische Gefährdung Metallleiter in der Nähe spannungsführender Teile Freischalten, bei unvermeidbaren Arbeiten nichtleitende Leitern verwenden
Leiter im Verkehrsbereich Aufstellung auf Verkehrswegen oder hinter Türen Gegen Umstoßen sichern, Bereich absperren, Tür sichern
Arbeiten im Freien Wind, Nässe, Schnee Nur bei sicheren Witterungsverhältnissen arbeiten, sonst Arbeiten einstellen
Nicht freigegebene Leitern Mitgebrachte oder ungeprüfte Leitern im Einsatz Nur betrieblich freigegebene, geprüfte Leitern, mitgebrachte Leitern nur mit Freigabe
Arbeiten auf Sprossen Sprossenleiter als hochgelegener Arbeitsplatz Stufen- oder Plattformleiter verwenden, mit beiden Füßen auf Stufe oder Plattform stehen
Ungeeigneter Untergrund Kisten, Tische, lose Unterlagen, nicht durchbruchsichere Abdeckungen Nur auf ebenem, tragfähigem, rutschhemmendem Untergrund aufstellen

Die Übersicht zeigt typische Punkte. Sie ersetzt nicht die Beurteilung im eigenen Betrieb, denn Aufstellung, Umgebung und Arbeitsabläufe entscheiden über die tatsächliche Gefährdung. Weitere Gefährdungen mit Quellen enthält die Excel-Vorlage.

Gefährdungsbeurteilung Leitern in sieben Schritten

  1. Bereich festlegen: Alle Leitern und Tritte erfassen, auch die in Fahrzeugen und auf Baustellen.
  2. Gefährdungen ermitteln: Umkippen, Abrutschen, Bruch von Sprossen oder Holmen und der Fehlgebrauch als Arbeitsplatz.
  3. Gefährdungen beurteilen: Ist die Leiter für die Tätigkeit überhaupt geeignet, oder wäre ein Gerüst oder eine Arbeitsbühne sicherer?
  4. Maßnahmen festlegen: Geeignete Leiterart, sicherer Stand und regelmäßige Leiterprüfung durch eine befähigte Person.
  5. Maßnahmen umsetzen: Leiterbeauftragte benennen, jede Leiter kennzeichnen und die Prüfungen planen.
  6. Wirksamkeit prüfen: Aussonderungen, Mängel und Unfälle mit Leitern auswerten.
  7. Fortschreiben: Bei neuen Tätigkeiten in der Höhe oder neuen Leiterarten.

Das Ergebnis wird dokumentiert, wie es § 6 ArbSchG verlangt. Aus der Dokumentation muss hervorgehen, welche Gefährdungen beurteilt, welche Maßnahmen festgelegt und wie ihre Wirksamkeit überprüft wurde.

Prüfungen und Checklisten

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In der Gefährdungsbeurteilung Software von tagIDeasy erfassen Sie Gefährdungen direkt an Betriebsmitteln, Orten und Tätigkeiten, bewerten das Risiko und verfolgen jede Maßnahme mit verantwortlicher Person und Termin. Prüfbefunde aus der UVV-Prüfung fließen direkt ein, und tagIDeasy erinnert daran, die Beurteilung fortzuschreiben, wenn sich etwas ändert.

Rechtsgrundlagen

Gefährdungsbeurteilung für weitere Bereiche

Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung Leitern

Darf man von einer Leiter aus arbeiten?
Nur wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass ein sichereres Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist und die Gefährdung gering ist. Die TRBS 2121-2 nennt dafür konkrete Grenzen, etwa für Standhöhe und Dauer.
Wie oft müssen Leitern geprüft werden?
Die Frist legt das Unternehmen in der Gefährdungsbeurteilung fest, üblich ist einmal jährlich. Vor jeder Benutzung kommt eine Sichtkontrolle dazu.

Gefährdungsbeurteilung, die sich selbst aktuell hält

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