Gefährdungsbeurteilung für Druckbehälter
Druckbehälter speichern Energie. Versagen sie, entstehen Druckwellen, umherfliegende Teile und austretende Medien. Die Gefährdungsbeurteilung legt fest, wie der Behälter sicher betrieben und wie oft er geprüft wird.
Ob Druckluftbehälter am Kompressor, Hydraulikspeicher oder Behälter für technische Gase: Viele Betriebe haben mehr Druckbehälter, als ihnen bewusst ist. Ein vollständiges Verzeichnis ist deshalb der erste Schritt.
Rechtliche Grundlage
Grundlage sind § 5 ArbSchG und § 3 BetrSichV. Viele Druckanlagen sind überwachungsbedürftige Anlagen. Für sie legt Anhang 2 Abschnitt 4 der BetrSichV fest, wer prüft, eine zugelassene Überwachungsstelle oder eine befähigte Person, und nennt Höchstfristen für die wiederkehrenden Prüfungen. Welche Regel gilt, hängt vor allem von Druck, Volumen und Medium ab.
Typische Gefährdungen und Maßnahmen: Druckbehälter
| Gefährdung | Beispiel | Maßnahmen |
|---|---|---|
| Bersten | Korrosion, Materialermüdung, Überdruck | Sicherheitsventil, regelmäßige innere und äußere Prüfung |
| Druckentladung | Lösen von Verbindungen unter Druck | Vor Arbeiten drucklos machen, Arbeitsanweisung |
| Austretendes Medium | Heißer Dampf, Gase, Hydrauliköl | Dichtheitsprüfung, Schutzausrüstung, Lüftung |
| Aufstellung | Anfahren, Umgebungstemperatur, Zugänglichkeit | Geschützter Aufstellort, Anfahrschutz, Kennzeichnung |
Die Übersicht zeigt typische Punkte. Sie ersetzt nicht die Beurteilung im eigenen Betrieb, denn Aufstellung, Umgebung und Arbeitsabläufe entscheiden über die tatsächliche Gefährdung.
In sieben Schritten zur Gefährdungsbeurteilung
- Bereich festlegen: Welche Arbeitsmittel, Arbeitsplätze und Tätigkeiten werden beurteilt?
- Gefährdungen ermitteln: Was kann passieren, bei Normalbetrieb, Instandhaltung und Störungen?
- Gefährdungen beurteilen: Wie wahrscheinlich ist ein Schaden und wie schwer wäre er?
- Maßnahmen festlegen: In der Reihenfolge Substitution, Technik, Organisation, Person.
- Maßnahmen umsetzen: Mit verantwortlicher Person und Termin.
- Wirksamkeit prüfen: Hat die Maßnahme die Gefährdung tatsächlich verringert?
- Fortschreiben: Bei Änderungen, nach Unfällen und in regelmäßigen Abständen.
Das Ergebnis wird dokumentiert, wie es § 6 ArbSchG verlangt. Aus der Dokumentation muss hervorgehen, welche Gefährdungen beurteilt, welche Maßnahmen festgelegt und wie ihre Wirksamkeit überprüft wurde.
Gefährdungsbeurteilung Druckbehälter mit Software erstellen
In der Gefährdungsbeurteilung Software von tagIDeasy erfassen Sie Gefährdungen direkt an Betriebsmitteln, Orten und Tätigkeiten, bewerten das Risiko und verfolgen jede Maßnahme mit verantwortlicher Person und Termin. Prüfbefunde aus der UVV-Prüfung fließen direkt ein, und tagIDeasy erinnert daran, die Beurteilung fortzuschreiben, wenn sich etwas ändert.
Rechtsgrundlagen
- § 5 ArbSchG, Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- § 3 BetrSichV, Gefährdungsbeurteilung
- BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4, Druckanlagen
Gefährdungsbeurteilung für weitere Bereiche
Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung Druckbehälter
Wer prüft Druckbehälter?
Welche Prüffristen gelten?
Gefährdungsbeurteilung, die sich selbst aktuell hält
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