Gefährdungsbeurteilung für Schweißarbeiten

Beim Schweißen kommen mehrere Gefährdungen gleichzeitig zusammen: Rauche und Gase, optische Strahlung, Brand- und Explosionsgefahr und elektrische Energie. Die Gefährdungsbeurteilung muss sie alle abdecken.

Schweißrauche gelten je nach Verfahren und Werkstoff als gesundheitsschädlich bis krebserzeugend. Deshalb steht bei der Beurteilung von Schweißarbeiten neben dem klassischen Unfallschutz auch der Gesundheitsschutz im Vordergrund.

Rechtliche Grundlage

Grundlage sind § 5 ArbSchG und § 3 BetrSichV. Für Schweißrauche gelten die Gefahrstoffverordnung und die TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“, für optische Strahlung die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung. Hinweise zum Betrieb gibt die DGUV Regel 100-500.

Typische Gefährdungen und Maßnahmen: Schweißen

Gefährdung Beispiel Maßnahmen
Schweißrauche und Gase Einatmen von Rauch, Ozon, Stickoxiden Raucharme Verfahren, Absaugung an der Entstehungsstelle, Atemschutz
Optische Strahlung UV- und Infrarotstrahlung, Verblitzen Schweißerschutzschild, Stellwände, Schutzkleidung
Brand und Explosion Funkenflug, brennbare Stoffe in der Nähe Brennbares entfernen, Erlaubnisschein für Heißarbeiten, Brandwache
Druckgasflaschen Umfallen, undichte Ventile, Sauerstoffanreicherung Gegen Umfallen sichern, Dichtheit prüfen, Lüftung
Elektrische Gefährdung Beschädigte Schweißleitungen, feuchte Umgebung Prüfung der Schweißstromquelle, geeignete Geräte für enge Räume
Verbrennungen Heiße Werkstücke, Spritzer Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Kennzeichnung heißer Teile

Die Übersicht zeigt typische Punkte. Sie ersetzt nicht die Beurteilung im eigenen Betrieb, denn Aufstellung, Umgebung und Arbeitsabläufe entscheiden über die tatsächliche Gefährdung.

In sieben Schritten zur Gefährdungsbeurteilung

  1. Bereich festlegen: Welche Arbeitsmittel, Arbeitsplätze und Tätigkeiten werden beurteilt?
  2. Gefährdungen ermitteln: Was kann passieren, bei Normalbetrieb, Instandhaltung und Störungen?
  3. Gefährdungen beurteilen: Wie wahrscheinlich ist ein Schaden und wie schwer wäre er?
  4. Maßnahmen festlegen: In der Reihenfolge Substitution, Technik, Organisation, Person.
  5. Maßnahmen umsetzen: Mit verantwortlicher Person und Termin.
  6. Wirksamkeit prüfen: Hat die Maßnahme die Gefährdung tatsächlich verringert?
  7. Fortschreiben: Bei Änderungen, nach Unfällen und in regelmäßigen Abständen.

Das Ergebnis wird dokumentiert, wie es § 6 ArbSchG verlangt. Aus der Dokumentation muss hervorgehen, welche Gefährdungen beurteilt, welche Maßnahmen festgelegt und wie ihre Wirksamkeit überprüft wurde.

Gefährdungsbeurteilung Schweißen mit Software erstellen

In der Gefährdungsbeurteilung Software von tagIDeasy erfassen Sie Gefährdungen direkt an Betriebsmitteln, Orten und Tätigkeiten, bewerten das Risiko und verfolgen jede Maßnahme mit verantwortlicher Person und Termin. Prüfbefunde aus der UVV-Prüfung fließen direkt ein, und tagIDeasy erinnert daran, die Beurteilung fortzuschreiben, wenn sich etwas ändert.

Rechtsgrundlagen

Gefährdungsbeurteilung für weitere Bereiche

Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung Schweißen

Welche Rolle spielt die TRGS 528?
Sie beschreibt, wie Gefährdungen durch Schweißrauche und Gase ermittelt und beurteilt werden und welche Schutzmaßnahmen dem Stand der Technik entsprechen, zum Beispiel Absaugung an der Entstehungsstelle.
Brauche ich für Schweißarbeiten außerhalb der Werkstatt eine Erlaubnis?
Bei Heißarbeiten in brandgefährdeten Bereichen ist ein Erlaubnisscheinverfahren mit festgelegten Schutzmaßnahmen und Brandwache üblich und in vielen Betrieben vorgeschrieben.

Gefährdungsbeurteilung, die sich selbst aktuell hält

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