Gefährdungsbeurteilung für Schweißarbeiten
Beim Schweißen kommen mehrere Gefährdungen gleichzeitig zusammen: Rauche und Gase, optische Strahlung, Brand- und Explosionsgefahr und elektrische Energie. Die Gefährdungsbeurteilung muss sie alle abdecken.
Schweißrauche gelten je nach Verfahren und Werkstoff als gesundheitsschädlich bis krebserzeugend. Deshalb steht bei der Beurteilung von Schweißarbeiten neben dem klassischen Unfallschutz auch der Gesundheitsschutz im Vordergrund.
Rechtliche Grundlage
Grundlage sind § 5 ArbSchG und § 3 BetrSichV. Für Schweißrauche gelten die Gefahrstoffverordnung und die TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“, für optische Strahlung die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung. Hinweise zum Betrieb gibt die DGUV Regel 100-500.
Typische Gefährdungen und Maßnahmen: Schweißen
| Gefährdung | Beispiel | Maßnahmen |
|---|---|---|
| Schweißrauche und Gase | Einatmen von Rauch, Ozon, Stickoxiden | Raucharme Verfahren, Absaugung an der Entstehungsstelle, Atemschutz |
| Optische Strahlung | UV- und Infrarotstrahlung, Verblitzen | Schweißerschutzschild, Stellwände, Schutzkleidung |
| Brand und Explosion | Funkenflug, brennbare Stoffe in der Nähe | Brennbares entfernen, Erlaubnisschein für Heißarbeiten, Brandwache |
| Druckgasflaschen | Umfallen, undichte Ventile, Sauerstoffanreicherung | Gegen Umfallen sichern, Dichtheit prüfen, Lüftung |
| Elektrische Gefährdung | Beschädigte Schweißleitungen, feuchte Umgebung | Prüfung der Schweißstromquelle, geeignete Geräte für enge Räume |
| Verbrennungen | Heiße Werkstücke, Spritzer | Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Kennzeichnung heißer Teile |
Die Übersicht zeigt typische Punkte. Sie ersetzt nicht die Beurteilung im eigenen Betrieb, denn Aufstellung, Umgebung und Arbeitsabläufe entscheiden über die tatsächliche Gefährdung.
In sieben Schritten zur Gefährdungsbeurteilung
- Bereich festlegen: Welche Arbeitsmittel, Arbeitsplätze und Tätigkeiten werden beurteilt?
- Gefährdungen ermitteln: Was kann passieren, bei Normalbetrieb, Instandhaltung und Störungen?
- Gefährdungen beurteilen: Wie wahrscheinlich ist ein Schaden und wie schwer wäre er?
- Maßnahmen festlegen: In der Reihenfolge Substitution, Technik, Organisation, Person.
- Maßnahmen umsetzen: Mit verantwortlicher Person und Termin.
- Wirksamkeit prüfen: Hat die Maßnahme die Gefährdung tatsächlich verringert?
- Fortschreiben: Bei Änderungen, nach Unfällen und in regelmäßigen Abständen.
Das Ergebnis wird dokumentiert, wie es § 6 ArbSchG verlangt. Aus der Dokumentation muss hervorgehen, welche Gefährdungen beurteilt, welche Maßnahmen festgelegt und wie ihre Wirksamkeit überprüft wurde.
Gefährdungsbeurteilung Schweißen mit Software erstellen
In der Gefährdungsbeurteilung Software von tagIDeasy erfassen Sie Gefährdungen direkt an Betriebsmitteln, Orten und Tätigkeiten, bewerten das Risiko und verfolgen jede Maßnahme mit verantwortlicher Person und Termin. Prüfbefunde aus der UVV-Prüfung fließen direkt ein, und tagIDeasy erinnert daran, die Beurteilung fortzuschreiben, wenn sich etwas ändert.
Rechtsgrundlagen
- § 5 ArbSchG, Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- § 3 BetrSichV, Gefährdungsbeurteilung
- TRGS 528, Schweißtechnische Arbeiten
- DGUV Regel 100-500, Betreiben von Arbeitsmitteln
Gefährdungsbeurteilung für weitere Bereiche
Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung Schweißen
Welche Rolle spielt die TRGS 528?
Brauche ich für Schweißarbeiten außerhalb der Werkstatt eine Erlaubnis?
Gefährdungsbeurteilung, die sich selbst aktuell hält
Sehen Sie in einer kurzen Demo, wie tagIDeasy Gefährdungen, Maßnahmen und Prüfungen verbindet.