Gefährdungsbeurteilung Lärm: Beispiele und Vorlage als Excel
Lärm am Arbeitsplatz wird nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung beurteilt. Entscheidend sind die Auslösewerte von 80 dB(A) und 85 dB(A) Tages-Lärmexpositionspegel, dazu die Spitzenpegel von 135 und 137 dB(C). An ihnen hängen jeweils strengere Pflichten.
Lärmschwerhörigkeit entsteht langsam und ist nicht heilbar. Deshalb reicht es nicht, Gehörschutz auszugeben. Die Gefährdungsbeurteilung muss ermitteln, wie hoch die Belastung ist, und zuerst prüfen, ob sich der Lärm an der Quelle verringern lässt.
Gefährdungsbeurteilung Lärm: Vorlage als Excel
Mit typischen Gefährdungen und Maßnahmen, automatischer Risikoberechnung, STOP-V und Gefährdungskatalog. Weitere Vorlagen finden Sie unter Gefährdungsbeurteilung Vorlage.
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Vorlagen für weitere Bereiche: Gefährdungsbeurteilung Vorlage.
Rechtliche Grundlage
Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) verlangt, die Lärmexposition fachkundig zu ermitteln und zu beurteilen, wenn nötig durch Messung. Sie nennt untere Auslösewerte von 80 dB(A) Tages-Lärmexpositionspegel und 135 dB(C) Spitzenschalldruckpegel sowie obere Auslösewerte von 85 dB(A) und 137 dB(C). Die TRLV Lärm konkretisiert die Anforderungen.
Typische Gefährdungen und Maßnahmen: Lärm
| Gefährdung | Beispiel | Maßnahmen |
|---|---|---|
| Gehörschädigung | Tages-Lärmexpositionspegel über 80 dB(A) oder Spitze über 135 dB(C) | Lärmminderung an der Quelle, Gehörschutz bereitstellen, Unterweisung |
| Hohe Dauerbelastung | Pegel ab 85 dB(A) oder Spitze ab 137 dB(C) | Lärmbereich kennzeichnen, Gehörschutz tragen, Lärmminderungsprogramm |
| Impulslärm | Hämmern, Stanzen, Schussgeräte | Leisere Verfahren, Gehörschutz mit passender Dämmung |
| Überhörte Warnsignale | Signale gehen im Lärm unter | Optische Warnsignale ergänzen, Signalhörbarkeit prüfen |
| Druckluftgeräusche | Abblasen und Leckagen | Schalldämpfer, Leckagen beheben |
| Fehlende Kapselung | Offene Maschinen und Aggregate | Kapselung, Schallschutzwände oder Schallschutzkabinen |
| Gehörschutz wird nicht getragen | Unbequem oder nicht griffbereit | Auswahl mit den Beschäftigten, Otoplastiken, Kontrolle |
| Unerkannte Hörschädigung | Tages-Lärmexposition oder Spitzenpegel erreicht einen Vorsorgeanlass | Angebotsvorsorge über 80 dB(A) oder 135 dB(C), Pflichtvorsorge ab 85 dB(A) oder 137 dB(C) |
| Verschleiß von Maschinen | Defekte Lager, lose Bleche | Wartung und Instandhaltung als Lärmschutz |
| Extraaurale Belastung | Konzentrationsstörungen durch Hintergrundlärm | Tätigkeitskategorie nach ASR A3.7: höchstens 55 dB(A) (I) oder 70 dB(A) (II), bei III so gering wie möglich |
| Überschreiten des Expositionswerts | Wirksame Exposition am Ohr über 85 dB(A) oder 137 dB(C) | Gehörschutz mit ausreichender Dämmung wählen, Wirksamkeit prüfen |
| Überprotektion | Zu hohe Dämmung isoliert vom Umfeld | Restschallpegel am Ohr von 70 bis 80 dB(A) anstreben |
| Ototoxische Stoffe | Gleichzeitig Lösemittel, Blei oder Kohlenmonoxid | Kombinationswirkung beurteilen, Stoffexposition senken |
| Lärm und Vibrationen | Gleichzeitige Belastung, z. B. an Handmaschinen | Wechselwirkung beurteilen, leise und vibrationsarme Geräte wählen |
Die Übersicht zeigt typische Punkte. Sie ersetzt nicht die Beurteilung im eigenen Betrieb, denn Aufstellung, Umgebung und Arbeitsabläufe entscheiden über die tatsächliche Gefährdung. Weitere Gefährdungen mit Quellen enthält die Excel-Vorlage.
Gefährdungsbeurteilung Lärm in sieben Schritten
- Bereich festlegen: Lärmbereiche, Maschinen und lärmintensive Tätigkeiten erfassen.
- Gefährdungen ermitteln: Gehörschäden, überhörte Warnsignale, erschwerte Verständigung und Belastung durch Dauerlärm.
- Gefährdungen beurteilen: Den Tages-Lärmexpositionspegel ermitteln und mit den Auslösewerten von 80 und 85 dB(A) vergleichen.
- Maßnahmen festlegen: Zuerst leisere Maschinen und Verfahren, Kapselung und Abschirmung, dann organisatorische Maßnahmen, zuletzt Gehörschutz.
- Maßnahmen umsetzen: Lärmbereiche kennzeichnen, Gehörschutz bereitstellen und arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren.
- Wirksamkeit prüfen: Nach Maßnahmen erneut messen und kontrollieren, ob Gehörschutz getragen wird.
- Fortschreiben: Bei neuen Maschinen, geänderten Abläufen oder neuen Messwerten.
Das Ergebnis wird dokumentiert, wie es § 6 ArbSchG verlangt. Aus der Dokumentation muss hervorgehen, welche Gefährdungen beurteilt, welche Maßnahmen festgelegt und wie ihre Wirksamkeit überprüft wurde.
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In der Gefährdungsbeurteilung Software von tagIDeasy erfassen Sie Gefährdungen direkt an Betriebsmitteln, Orten und Tätigkeiten, bewerten das Risiko und verfolgen jede Maßnahme mit verantwortlicher Person und Termin. Prüfbefunde aus der UVV-Prüfung fließen direkt ein, und tagIDeasy erinnert daran, die Beurteilung fortzuschreiben, wenn sich etwas ändert.
Rechtsgrundlagen
Gefährdungsbeurteilung für weitere Bereiche
Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung Lärm
Ab wann muss Gehörschutz getragen werden?
Muss ich Lärm messen lassen?
Gefährdungsbeurteilung, die sich selbst aktuell hält
Sehen Sie in einer kurzen Demo, wie tagIDeasy Gefährdungen, Maßnahmen und Prüfungen verbindet.