Gefährdungsbeurteilung Lärm: Beispiele und Vorlage als Excel

Lärm am Arbeitsplatz wird nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung beurteilt. Entscheidend sind die Auslösewerte von 80 dB(A) und 85 dB(A) Tages-Lärmexpositionspegel, dazu die Spitzenpegel von 135 und 137 dB(C). An ihnen hängen jeweils strengere Pflichten.

Lärmschwerhörigkeit entsteht langsam und ist nicht heilbar. Deshalb reicht es nicht, Gehörschutz auszugeben. Die Gefährdungsbeurteilung muss ermitteln, wie hoch die Belastung ist, und zuerst prüfen, ob sich der Lärm an der Quelle verringern lässt.

Vorlagen für weitere Bereiche: Gefährdungsbeurteilung Vorlage.

Rechtliche Grundlage

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) verlangt, die Lärmexposition fachkundig zu ermitteln und zu beurteilen, wenn nötig durch Messung. Sie nennt untere Auslösewerte von 80 dB(A) Tages-Lärmexpositionspegel und 135 dB(C) Spitzenschalldruckpegel sowie obere Auslösewerte von 85 dB(A) und 137 dB(C). Die TRLV Lärm konkretisiert die Anforderungen.

Typische Gefährdungen und Maßnahmen: Lärm

Gefährdung Beispiel Maßnahmen
Gehörschädigung Tages-Lärmexpositionspegel über 80 dB(A) oder Spitze über 135 dB(C) Lärmminderung an der Quelle, Gehörschutz bereitstellen, Unterweisung
Hohe Dauerbelastung Pegel ab 85 dB(A) oder Spitze ab 137 dB(C) Lärmbereich kennzeichnen, Gehörschutz tragen, Lärmminderungsprogramm
Impulslärm Hämmern, Stanzen, Schussgeräte Leisere Verfahren, Gehörschutz mit passender Dämmung
Überhörte Warnsignale Signale gehen im Lärm unter Optische Warnsignale ergänzen, Signalhörbarkeit prüfen
Druckluftgeräusche Abblasen und Leckagen Schalldämpfer, Leckagen beheben
Fehlende Kapselung Offene Maschinen und Aggregate Kapselung, Schallschutzwände oder Schallschutzkabinen
Gehörschutz wird nicht getragen Unbequem oder nicht griffbereit Auswahl mit den Beschäftigten, Otoplastiken, Kontrolle
Unerkannte Hörschädigung Tages-Lärmexposition oder Spitzenpegel erreicht einen Vorsorgeanlass Angebotsvorsorge über 80 dB(A) oder 135 dB(C), Pflichtvorsorge ab 85 dB(A) oder 137 dB(C)
Verschleiß von Maschinen Defekte Lager, lose Bleche Wartung und Instandhaltung als Lärmschutz
Extraaurale Belastung Konzentrationsstörungen durch Hintergrundlärm Tätigkeitskategorie nach ASR A3.7: höchstens 55 dB(A) (I) oder 70 dB(A) (II), bei III so gering wie möglich
Überschreiten des Expositionswerts Wirksame Exposition am Ohr über 85 dB(A) oder 137 dB(C) Gehörschutz mit ausreichender Dämmung wählen, Wirksamkeit prüfen
Überprotektion Zu hohe Dämmung isoliert vom Umfeld Restschallpegel am Ohr von 70 bis 80 dB(A) anstreben
Ototoxische Stoffe Gleichzeitig Lösemittel, Blei oder Kohlenmonoxid Kombinationswirkung beurteilen, Stoffexposition senken
Lärm und Vibrationen Gleichzeitige Belastung, z. B. an Handmaschinen Wechselwirkung beurteilen, leise und vibrationsarme Geräte wählen

Die Übersicht zeigt typische Punkte. Sie ersetzt nicht die Beurteilung im eigenen Betrieb, denn Aufstellung, Umgebung und Arbeitsabläufe entscheiden über die tatsächliche Gefährdung. Weitere Gefährdungen mit Quellen enthält die Excel-Vorlage.

Gefährdungsbeurteilung Lärm in sieben Schritten

  1. Bereich festlegen: Lärmbereiche, Maschinen und lärmintensive Tätigkeiten erfassen.
  2. Gefährdungen ermitteln: Gehörschäden, überhörte Warnsignale, erschwerte Verständigung und Belastung durch Dauerlärm.
  3. Gefährdungen beurteilen: Den Tages-Lärmexpositionspegel ermitteln und mit den Auslösewerten von 80 und 85 dB(A) vergleichen.
  4. Maßnahmen festlegen: Zuerst leisere Maschinen und Verfahren, Kapselung und Abschirmung, dann organisatorische Maßnahmen, zuletzt Gehörschutz.
  5. Maßnahmen umsetzen: Lärmbereiche kennzeichnen, Gehörschutz bereitstellen und arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren.
  6. Wirksamkeit prüfen: Nach Maßnahmen erneut messen und kontrollieren, ob Gehörschutz getragen wird.
  7. Fortschreiben: Bei neuen Maschinen, geänderten Abläufen oder neuen Messwerten.

Das Ergebnis wird dokumentiert, wie es § 6 ArbSchG verlangt. Aus der Dokumentation muss hervorgehen, welche Gefährdungen beurteilt, welche Maßnahmen festgelegt und wie ihre Wirksamkeit überprüft wurde.

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In der Gefährdungsbeurteilung Software von tagIDeasy erfassen Sie Gefährdungen direkt an Betriebsmitteln, Orten und Tätigkeiten, bewerten das Risiko und verfolgen jede Maßnahme mit verantwortlicher Person und Termin. Prüfbefunde aus der UVV-Prüfung fließen direkt ein, und tagIDeasy erinnert daran, die Beurteilung fortzuschreiben, wenn sich etwas ändert.

Rechtsgrundlagen

Gefährdungsbeurteilung für weitere Bereiche

Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung Lärm

Ab wann muss Gehörschutz getragen werden?
Ab dem oberen Auslösewert von 85 dB(A) Tages-Lärmexpositionspegel oder 137 dB(C) Spitzenschalldruckpegel müssen Beschäftigte Gehörschutz tragen. Ab 80 dB(A) muss er zur Verfügung gestellt werden.
Muss ich Lärm messen lassen?
Die Exposition muss fachkundig ermittelt werden. Reichen Herstellerangaben und Vergleichswerte nicht aus, ist eine Messung nötig.

Gefährdungsbeurteilung, die sich selbst aktuell hält

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