Gefährdungsbeurteilung Arbeitsmittel: Beispiele und Vorlage als Excel
Bevor Beschäftigte ein Arbeitsmittel verwenden, muss das Unternehmen die Gefährdungen beurteilen und Schutzmaßnahmen festlegen. So verlangt es § 3 der Betriebssicherheitsverordnung. Aus dieser Beurteilung ergeben sich auch Art, Umfang und Fristen der Prüfungen.
Arbeitsmittel sind alle Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, die bei der Arbeit verwendet werden: vom Akkuschrauber über die Leiter bis zur Produktionsanlage. Die Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung ergänzt die allgemeine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz um alles, was vom Arbeitsmittel selbst und seiner Verwendung ausgeht.
Gefährdungsbeurteilung Vorlage als Excel
Formular mit automatischer Risikoberechnung, STOP-V und Gefährdungskatalog.
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Rechtliche Grundlage
§ 5 ArbSchG verpflichtet jedes Unternehmen zur Gefährdungsbeurteilung. § 3 BetrSichV konkretisiert das für Arbeitsmittel. Zu berücksichtigen sind unter anderem die Gebrauchstauglichkeit, die Arbeitsumgebung, Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsmitteln, ergonomische Anforderungen und Gefährdungen bei Instandhaltung und Störungsbeseitigung.
Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV legt das Unternehmen in der Gefährdungsbeurteilung außerdem Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen fest. Die Beurteilung soll vor der Auswahl und Beschaffung beginnen und ist regelmäßig zu überprüfen.
Typische Gefährdungen und Maßnahmen: Arbeitsmittel
| Gefährdung | Beispiel | Maßnahmen |
|---|---|---|
| Mechanische Gefährdungen | Quetschen, Scheren, Schneiden, Erfassen durch bewegte Teile | Trennende Schutzeinrichtungen, Not-Halt, Unterweisung |
| Elektrische Gefährdungen | Beschädigte Leitungen, fehlender Schutzleiter | Prüfung nach DGUV Vorschrift 3, Sichtkontrolle vor Benutzung |
| Absturz und Stolpern | Leitern, Tritte, Arbeitsbühnen | Geeignete Aufstiegshilfe wählen, Prüfung, Unterweisung |
| Gefährdungen bei Instandhaltung | Unerwarteter Anlauf bei Wartung und Störungsbeseitigung | Freischalten und gegen Wiedereinschalten sichern, Arbeitsanweisung |
| Physikalische Einwirkungen | Lärm, Vibrationen, heiße Oberflächen | Leisere Verfahren, Kapselung, persönliche Schutzausrüstung |
| Ergonomie | Zwangshaltungen, schwere Handhabung | Hebehilfen, Arbeitshöhe anpassen, Pausen |
Die Übersicht zeigt typische Punkte. Sie ersetzt nicht die Beurteilung im eigenen Betrieb, denn Aufstellung, Umgebung und Arbeitsabläufe entscheiden über die tatsächliche Gefährdung.
Von der Beurteilung zur Prüffrist
Die Gefährdungsbeurteilung ist der Ort, an dem Prüffristen festgelegt werden. Wo Unfallverhütungsvorschriften Mindestfristen nennen, etwa jährlich für Gabelstapler oder Krane, gelten diese als Untergrenze. Wo keine Frist vorgegeben ist, etwa bei Leitern, legt das Unternehmen sie anhand von Beanspruchung, Einsatzort und bisherigen Prüfergebnissen selbst fest und begründet sie.
Gefährdungsbeurteilung Arbeitsmittel in sieben Schritten
- Bereich festlegen: Alle Arbeitsmittel erfassen, die im Betrieb verwendet werden, auch Mietgeräte und selten genutzte Werkzeuge. Ein Arbeitsmittelverzeichnis ist die Grundlage.
- Gefährdungen ermitteln: Für jedes Arbeitsmittel Normalbetrieb, Rüsten, Instandhaltung und Störungsbeseitigung betrachten, dazu Wechselwirkungen mit der Umgebung.
- Gefährdungen beurteilen: Herstellerangaben heranziehen, aber die tatsächlichen Einsatzbedingungen im Betrieb bewerten.
- Maßnahmen festlegen: Geeignete Arbeitsmittel auswählen, Schutzeinrichtungen vorsehen, Betriebsanweisung und Unterweisung festlegen.
- Maßnahmen umsetzen: Art, Umfang und Fristen der Prüfungen festlegen und als Termine mit verantwortlicher Person planen.
- Wirksamkeit prüfen: Prüfergebnisse und Mängel auswerten. Häufen sich Mängel, passt die Maßnahme oder die Frist nicht.
- Fortschreiben: Bei neuen Arbeitsmitteln, Änderungen, nach Unfällen und wenn Prüfungen Mängel zeigen.
Das Ergebnis wird dokumentiert, wie es § 6 ArbSchG verlangt. Aus der Dokumentation muss hervorgehen, welche Gefährdungen beurteilt, welche Maßnahmen festgelegt und wie ihre Wirksamkeit überprüft wurde.
Prüfungen und Checklisten
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In der Gefährdungsbeurteilung Software von tagIDeasy erfassen Sie Gefährdungen direkt an Betriebsmitteln, Orten und Tätigkeiten, bewerten das Risiko und verfolgen jede Maßnahme mit verantwortlicher Person und Termin. Prüfbefunde aus der UVV-Prüfung fließen direkt ein, und tagIDeasy erinnert daran, die Beurteilung fortzuschreiben, wenn sich etwas ändert.
Rechtsgrundlagen
- § 5 ArbSchG, Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- § 3 BetrSichV, Gefährdungsbeurteilung
- DGUV Regel 100-500, Betreiben von Arbeitsmitteln
Gefährdungsbeurteilung für weitere Bereiche
Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung Arbeitsmittel
Brauche ich für jedes Arbeitsmittel eine eigene Gefährdungsbeurteilung?
Wann muss die Gefährdungsbeurteilung überprüft werden?
Gefährdungsbeurteilung, die sich selbst aktuell hält
Sehen Sie in einer kurzen Demo, wie tagIDeasy Gefährdungen, Maßnahmen und Prüfungen verbindet.