Gefährdungsbeurteilung Maschinen: Beispiele und Vorlage als Excel

Für jede Maschine im Betrieb gehört eine Gefährdungsbeurteilung dazu. Der Hersteller hat die Maschine sicher konstruiert, das Unternehmen muss beurteilen, wie sie im eigenen Betrieb verwendet, gewartet und instand gesetzt wird.

Die CE-Kennzeichnung bestätigt, dass die Maschine beim Inverkehrbringen den Anforderungen entsprach. Sie ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung des Betreibers. Aufstellung, Verkettung mit anderen Maschinen, Arbeitsabläufe, Umgebung und Instandhaltung kennt nur das Unternehmen selbst.

Die Betriebsanleitung des Herstellers ist dabei die wichtigste Quelle. Sie nennt Restgefahren, zulässige Verwendung und die vorgesehene Wartung.

Vorlagen für weitere Bereiche: Gefährdungsbeurteilung Vorlage.

Rechtliche Grundlage

Grundlage sind § 5 ArbSchG und § 3 BetrSichV. Ergänzend beschreibt die DGUV Regel 100-500 den sicheren Betrieb vieler Maschinenarten. Für Lärm und Vibrationen gilt zusätzlich die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.

Typische Gefährdungen und Maßnahmen: Maschinen

Gefährdung Beispiel Maßnahmen
Quetschen und Scheren Eingriff in den Werkzeugbereich beim Einlegen oder Entnehmen Technische Schutzeinrichtung passend zu Maschine, Tätigkeit und Nachlauf fachkundig auswählen und auf Wirksamkeit prüfen
Erfassen und Aufwickeln Rotierende Wellen und Spindeln, lange Haare, weite Kleidung, Schmuck Rotierende Teile abdecken, eng anliegende Kleidung, Haarschutz, Schmuck ablegen
Schneiden und Stechen Scharfe Werkzeuge, Grate an Werkstücken Werkzeugwechsel nur im sicheren Zustand mit Hilfsmitteln, Schnittschutzhandschuhe nur ohne Einzugsgefahr
Wegfliegende Teile Späne, Werkzeugbruch, Splitter bei der Bearbeitung Schutzhauben und Schutztüren geschlossen halten, Schutzbrille
Unerwarteter Anlauf Rüsten, Wartung und Störungsbeseitigung Abschalten, gegen Wiedereinschalten sichern, Restenergien abbauen, Arbeitsanweisung
Manipulierte Schutzeinrichtungen Überbrückte Schalter, abgebaute Hauben Manipulationssichere Schalter, regelmäßige Kontrolle, Unterweisung
Elektrische Gefährdung Beschädigte Leitungen, offene Schaltschränke Prüfung nach DGUV Vorschrift 3, Schaltschränke verschlossen halten
Hydraulik und Pneumatik Austretendes Öl unter Druck, Restdruck im System Druck vor Arbeiten ablassen, Schlauchleitungen prüfen und rechtzeitig tauschen
Heiße Oberflächen Motoren, Werkzeuge und Werkstücke nach der Bearbeitung Abschirmen, kennzeichnen, abkühlen lassen, Hitzeschutzhandschuhe nur ohne Einzugsgefahr
Lärm Stanzen, Schleifen, Abblasen mit Druckluft Kapselung, Gehörschutz über 80 dB(A) bereitstellen, ab 85 dB(A) Tragen sicherstellen
Kühlschmierstoffe Hautkontakt und Aerosole Absaugung, Hautschutzplan, Konzentration regelmäßig prüfen
Stolpern und Rutschen Öl, Späne und Kabel am Boden Auffangwannen, Ordnung, regelmäßige Reinigung
Körperliche Belastung Schwere Werkstücke, Zwangshaltungen beim Rüsten Hebehilfen, höhenverstellbare Arbeitsplätze
Fehlbedienung Fehlende Einweisung, unklare Bedienelemente Betriebsanweisung, Einweisung vor der ersten Benutzung, Qualifikation dokumentieren

Die Übersicht zeigt typische Punkte. Sie ersetzt nicht die Beurteilung im eigenen Betrieb, denn Aufstellung, Umgebung und Arbeitsabläufe entscheiden über die tatsächliche Gefährdung. Weitere Gefährdungen mit Quellen enthält die Excel-Vorlage.

Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip

Schutzmaßnahmen werden in einer festen Reihenfolge gewählt. Zuerst Substitution, also eine weniger gefährliche Maschine oder ein anderes Verfahren. Dann technische Maßnahmen wie Schutzeinrichtungen. Dann organisatorische Maßnahmen wie Arbeitsanweisungen und Zugangsregelungen. Erst zuletzt persönliche Schutzausrüstung. Wer direkt zur Schutzbrille greift, überspringt die wirksameren Stufen.

Gefährdungsbeurteilung Maschinen in sieben Schritten

  1. Bereich festlegen: Die Maschine mit allen Betriebsarten abgrenzen: Einrichten, Automatikbetrieb, Reinigung und Wartung.
  2. Gefährdungen ermitteln: Gefahrstellen an bewegten Teilen, gespeicherte Energien aus Elektrik, Hydraulik und Pneumatik sowie Stoffe wie Kühlschmierstoffe.
  3. Gefährdungen beurteilen: Wie oft wird in den Gefahrbereich eingegriffen und wie schwer wären Verletzungen? Nachlaufzeiten berücksichtigen.
  4. Maßnahmen festlegen: Zuerst trennende und nicht trennende Schutzeinrichtungen, dann organisatorische Regeln und zuletzt persönliche Schutzausrüstung.
  5. Maßnahmen umsetzen: Betriebsanweisung an der Maschine, Einweisung vor der ersten Benutzung, Verantwortliche für Rüsten und Wartung benennen.
  6. Wirksamkeit prüfen: Schutzeinrichtungen regelmäßig auf Funktion und Manipulation kontrollieren.
  7. Fortschreiben: Bei Umbauten, neuen Werkzeugen oder Werkstücken und nach Beinaheunfällen.

Das Ergebnis wird dokumentiert, wie es § 6 ArbSchG verlangt. Aus der Dokumentation muss hervorgehen, welche Gefährdungen beurteilt, welche Maßnahmen festgelegt und wie ihre Wirksamkeit überprüft wurde.

Gefährdungsbeurteilung Maschinen mit Software erstellen

In der Gefährdungsbeurteilung Software von tagIDeasy erfassen Sie Gefährdungen direkt an Betriebsmitteln, Orten und Tätigkeiten, bewerten das Risiko und verfolgen jede Maßnahme mit verantwortlicher Person und Termin. Prüfbefunde aus der UVV-Prüfung fließen direkt ein, und tagIDeasy erinnert daran, die Beurteilung fortzuschreiben, wenn sich etwas ändert.

Rechtsgrundlagen

Gefährdungsbeurteilung für weitere Bereiche

Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung Maschinen

Reicht die CE-Kennzeichnung einer Maschine aus?
Nein. Die CE-Kennzeichnung betrifft die Herstellung. Die Gefährdungsbeurteilung für die Verwendung im eigenen Betrieb muss das Unternehmen selbst erstellen.
Was ist bei alten Maschinen ohne CE-Kennzeichnung?
Sie dürfen weiter betrieben werden, wenn sie die Mindestanforderungen der BetrSichV erfüllen. Die Gefährdungsbeurteilung zeigt, ob Nachrüstungen nötig sind.

Gefährdungsbeurteilung, die sich selbst aktuell hält

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