Wartungsplan Vorlage: Wartungsplan erstellen mit Excel
Der Hersteller gibt die Wartung für jede Maschine vor, aber in 50 verschiedenen Anleitungen. Die Vorlage führt alle Aufgaben in einem Plan zusammen, mit Intervallen nach Zeit oder Betriebsstunden, und zeigt per Ampel, was fällig ist. Kostenlos als Excel, mit Wartungsnachweis und Anleitung.
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Das steckt in der Vorlage
- Wartungsplan: eine Zeile pro Aufgabe, mit Betriebsmittel, Art der Maßnahme, Quelle, Zuständigkeit und letzter Durchführung.
- Zeit und Betriebsstunden: Gibt der Hersteller beides an, etwa 12 Monate oder 500 Stunden, gilt, was zuerst erreicht wird.
- Automatische Fälligkeit: Nächster Termin und Terminstatus rechnen sich selbst. Fehlen Angaben, meldet die Datei „Daten prüfen“ statt einer grünen Anzeige.
- Erstfälligkeit: Auch neue Aufgaben ohne bisherige Wartung bekommen einen ersten Termin.
- Wartungsnachweis: wer wann was gemacht hat, verknüpft über die Aufgaben-ID, mit Befund, Ersatzteilen und behobenen Mängeln.
- Anleitung: in fünf Schritten zum Wartungsplan, mit den Begriffen nach DIN 31051 und dem rechtlichen Rahmen.
Wartungsplan Beispiel: Intervall, Termin und Status
| Betriebsmittel | Aufgabe | Intervall | Letzte Durchführung | Nächste Fälligkeit | Status |
|---|---|---|---|---|---|
| Maschine A | Aufgabe laut Betriebsanleitung | 6 Monate | 15.04.2026 | 15.10.2026 | bald fällig |
| Maschine B | Verschleißteil tauschen | 12 Monate oder 500 h | 01.03.2026 bei 1.200 h | bei 1.700 h, Stand 1.720 h | fällig |
| Maschine C | Sichtkontrolle | 4 Wochen | 22.09.2026 | 20.10.2026 | derzeit nicht fällig |
Ausgedachte Werte zur Veranschaulichung. Maßgeblich sind die Angaben des Herstellers und Ihre Gefährdungsbeurteilung.
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Wartungsplan mit automatischer Fälligkeit nach Zeit und Betriebsstunden, Datenprüfung, Wartungsnachweis und Anleitung in einer Excel-Datei.
- Sofort nach dem Absenden herunterladen
- Kostenlos und ohne Abo
- Frei bearbeitbar, auch mit LibreOffice oder Google Tabellen
Wartungsplan erstellen in fünf Schritten
- Betriebsmittel erfassen. Maschinen, Anlagen und Geräte mit Inventarnummer und Standort auflisten. Wer noch kein Verzeichnis hat, beginnt mit Betriebsmitteln mit sicherheitsrelevanten Gefährdungen, offenen Mängeln oder fälligen Maßnahmen und nimmt danach die übrigen nach Nutzung und Ausfallfolgen auf.
- Herstellerangaben übernehmen. Im Kapitel Wartung oder Instandhaltung der Betriebsanleitung steht, was in welchem Intervall zu tun ist. Jede Aufgabe bekommt eine eigene Zeile mit Aufgaben-ID, als Quelle Dokument, Ausgabe und Abschnitt.
- Lücken schließen. Fehlen Unterlagen, etwa bei älteren Maschinen oder Eigenbauten, zuerst beim Hersteller anfragen. Verbleibende Lücken bewerten fachkundige Personen anhand der Gefährdungsbeurteilung, der Einsatzbedingungen und gesicherter technischer Informationen. Begründung und Freigabe festhalten.
- Zuständigkeit festlegen. Instandhaltung dürfen nur fachkundige, beauftragte und unterwiesene Beschäftigte oder geeignete Fachfirmen ausführen. Jede Aufgabe bekommt eine Person oder Firma.
- Durchführen und nachweisen. Vor der Arbeit die Sicherungsmaßnahmen nach Gefährdungsbeurteilung umsetzen, etwa gegen unbeabsichtigtes Anlaufen. Jede Durchführung im Wartungsnachweis festhalten und erst nach vollständiger Erledigung Datum und Zählerstand im Plan übernehmen.
Kommt der Wartungsplan nicht vom Hersteller?
Die Aufgaben und Intervalle schon, einen Wartungsplan für den Betrieb aber nicht. Der Hersteller liefert je Maschine eine Betriebsanleitung. Welche Wartung diese Woche im ganzen Betrieb fällig ist, wer sie macht und ob sie erledigt wurde, steht in keiner davon. Dazu kommen Maschinen ohne Anleitung, Eigenbauten und umgebaute Anlagen, für die der Betrieb selbst festlegen muss, was zu tun ist.
Die Verantwortung liegt ohnehin beim Betrieb: Nach § 10 BetrSichV muss der Arbeitgeber Arbeitsmittel so instand halten, dass sie während der gesamten Verwendungsdauer sicher bleiben. Die Herstellerangaben sind dabei zu berücksichtigen, die Maßnahmen sind auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung sicher durchzuführen. Näher beschreibt das die TRBS 1112 „Instandhaltung“.
Wartung, Inspektion und Prüfung
Nach DIN 31051 und TRBS 1112 ist Instandhaltung der Oberbegriff für Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung. Wartung verlangsamt die Abnutzung, etwa durch Reinigen, Schmieren und Nachstellen. Inspektion stellt den Zustand fest, Instandsetzung stellt ihn wieder her, geplant oder nach einer Störung. Davon zu trennen sind die wiederkehrenden Prüfungen nach BetrSichV und DGUV, bei denen eine zur Prüfung befähigte Person die Sicherheit beurteilt. Eine Wartung ersetzt keine vorgeschriebene Prüfung. Die Fristen dafür stehen in der Prüffristen-Tabelle, mehr zu Wartungsarten und -strategien im Ratgeber Gerätewartung.
Wenn die Liste zu lang wird
Eine Excel-Liste zeigt nur den zuletzt eingetragenen Stand und erinnert nicht von selbst. Die Wartungssoftware von tagIDeasy hinterlegt das Intervall einmal am Artikel, erzeugt die Aufträge selbst und legt Nachweise und Ersatzteile am Betriebsmittel ab, zusammen mit den UVV-Prüfungen am selben Bestand. Ihre Betriebsmittel übernehmen Sie per Excel-Import.
Weitere Vorlagen
Häufige Fragen zum Wartungsplan
Ist ein Wartungsplan Pflicht?
Was gehört in einen Wartungsplan?
Wie oft muss gewartet werden?
Muss die Wartung dokumentiert werden?
Ersetzt die Wartung die UVV-Prüfung?
Wartungen, die sich selbst melden
Sehen Sie in einer kurzen Demo, wie tagIDeasy Wartung und Prüfung am selben Betriebsmittel organisiert.