Gefährdungsbeurteilung für Gabelstapler

Gabelstapler gehören zu den unfallträchtigsten Arbeitsmitteln im Betrieb. Die Gefährdungsbeurteilung betrachtet das Fahrzeug, die Fahrwege, die Lasten und die Menschen, die damit arbeiten.

Die meisten schweren Staplerunfälle sind Umkippunfälle und Anfahrunfälle mit Fußgängern. Beide haben weniger mit der Technik des Staplers zu tun als mit Fahrwegen, Geschwindigkeit und Organisation. Genau das deckt die Gefährdungsbeurteilung ab.

Rechtliche Grundlage

Grundlage sind § 5 ArbSchG, § 3 BetrSichV und die DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“. Danach dürfen Stapler mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur von Personen gefahren werden, die mindestens 18 Jahre alt, geeignet, ausgebildet und schriftlich beauftragt sind.

Typische Gefährdungen und Maßnahmen: Gabelstapler

Gefährdung Beispiel Maßnahmen
Umkippen Kurvenfahrt mit angehobener Last, Fahren am Gefälle Rückhaltesystem, Geschwindigkeitsbegrenzung, Unterweisung
Anfahren von Personen Unübersichtliche Kreuzungen, Rückwärtsfahrt Getrennte Wege, Spiegel, Warnlicht, Sichtregeln
Herabfallende Last Ungesicherte Paletten, zu hohe Stapel Lastschutzgitter, Ladungssicherung, Tragfähigkeitsdiagramm beachten
Absturz beim Heben von Personen Mitfahren auf der Gabel Nur mit zugelassener Arbeitsbühne, klares Verbot
Batterieladen Wasserstoffbildung, Säure Belüfteter Ladeplatz, kein Rauchen, Schutzausrüstung
Abgase Verbrennerstapler in Hallen Elektrostapler, Abgasnachbehandlung, Lüftung

Die Übersicht zeigt typische Punkte. Sie ersetzt nicht die Beurteilung im eigenen Betrieb, denn Aufstellung, Umgebung und Arbeitsabläufe entscheiden über die tatsächliche Gefährdung.

In sieben Schritten zur Gefährdungsbeurteilung

  1. Bereich festlegen: Welche Arbeitsmittel, Arbeitsplätze und Tätigkeiten werden beurteilt?
  2. Gefährdungen ermitteln: Was kann passieren, bei Normalbetrieb, Instandhaltung und Störungen?
  3. Gefährdungen beurteilen: Wie wahrscheinlich ist ein Schaden und wie schwer wäre er?
  4. Maßnahmen festlegen: In der Reihenfolge Substitution, Technik, Organisation, Person.
  5. Maßnahmen umsetzen: Mit verantwortlicher Person und Termin.
  6. Wirksamkeit prüfen: Hat die Maßnahme die Gefährdung tatsächlich verringert?
  7. Fortschreiben: Bei Änderungen, nach Unfällen und in regelmäßigen Abständen.

Das Ergebnis wird dokumentiert, wie es § 6 ArbSchG verlangt. Aus der Dokumentation muss hervorgehen, welche Gefährdungen beurteilt, welche Maßnahmen festgelegt und wie ihre Wirksamkeit überprüft wurde.

Prüfungen und Checklisten

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In der Gefährdungsbeurteilung Software von tagIDeasy erfassen Sie Gefährdungen direkt an Betriebsmitteln, Orten und Tätigkeiten, bewerten das Risiko und verfolgen jede Maßnahme mit verantwortlicher Person und Termin. Prüfbefunde aus der UVV-Prüfung fließen direkt ein, und tagIDeasy erinnert daran, die Beurteilung fortzuschreiben, wenn sich etwas ändert.

Rechtsgrundlagen

Gefährdungsbeurteilung für weitere Bereiche

Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung Gabelstapler

Wer darf Gabelstapler fahren?
Für Stapler mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen ab 18 Jahren, die geeignet, ausgebildet und schriftlich beauftragt sind. Die Ausbildung schließt in der Regel mit einem Fahrausweis ab.
Wie oft muss der Stapler geprüft werden?
Mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person nach DGUV Vorschrift 68. Dazu kommt die Kontrolle vor jeder Schicht durch die fahrende Person.

Gefährdungsbeurteilung, die sich selbst aktuell hält

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