Gefährdungsbeurteilung Gabelstapler: Beispiele und Vorlage als Excel

Gabelstapler gehören zu den unfallträchtigsten Arbeitsmitteln im Betrieb. Die Gefährdungsbeurteilung betrachtet das Fahrzeug, die Fahrwege, die Lasten und die Menschen, die damit arbeiten.

Die meisten schweren Staplerunfälle sind Umkippunfälle und Anfahrunfälle mit Fußgängern. Beide haben weniger mit der Technik des Staplers zu tun als mit Fahrwegen, Geschwindigkeit und Organisation. Genau das deckt die Gefährdungsbeurteilung ab.

Vorlagen für weitere Bereiche: Gefährdungsbeurteilung Vorlage.

Rechtliche Grundlage

Grundlage sind § 5 ArbSchG, § 3 BetrSichV und die DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“. Danach dürfen Stapler mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur von Personen gefahren werden, die mindestens 18 Jahre alt, geeignet, ausgebildet und schriftlich beauftragt sind.

Typische Gefährdungen und Maßnahmen: Gabelstapler

Gefährdung Beispiel Maßnahmen
Umkippen Kurvenfahrt, Überlast, Wenden auf geneigter Fahrbahn Tragfähigkeitsdiagramm beachten, Rückhaltesystem nutzen, Unterweisung
Anfahren von Personen Rückwärtsfahrt, eingeschränkte Sicht Warnleuchte (Blue Spot), Rückfahrwarner, getrennte Verkehrswege
Herabfallende Last Unsicher gestapelte oder zu hoch geladene Ware Lastschutzgitter, Fahrerschutzdach ab 1,80 m Hubhöhe, Last sichern
Absturz an Rampen Lkw oder Anhänger fährt während der Beladung ab Feststellbremse und Unterlegkeile, Rampenverriegelung, Absprache mit dem Fahrpersonal
Unbefugtes Fahren Schlüssel steckt, Stapler frei zugänglich Schlüssel abziehen, schriftliche Beauftragung
Fehlende Qualifikation Fahren ohne Ausbildung oder Unterweisung Mind. 18 Jahre, Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001, jährliche Unterweisung
Technische Mängel Bremsen, Lenkung, Hydraulik, Lastketten Tägliche Sicht- und Funktionskontrolle, Prüfung mindestens jährlich durch befähigte Person
Mitfahren oder Heben von Personen Personen auf der Gabel oder Palette Mitfahren nur auf vorgesehenem Mitfahrerplatz, Heben von Personen nur ausnahmsweise nach TRBS 2121 Teil 4
Batterieladen Knallgas, Säurespritzer Lüftung, keine Zündquellen im Umkreis von 1,25 m, Schutzbrille und Handschuhe
Gasbetrieb Undichte Flaschen, Abgase in geschlossenen Hallen Flaschenwechsel nach Betriebsanweisung, Lüftung
Ganzkörpervibration Unebene Fahrwege, Schienen, Torschwellen Fahrwege instand halten, auf Gewicht einstellbarer gefederter Fahrersitz
Eingeschränkte Sicht Hohe oder sperrige Ladung Rückwärts fahren, einweisende Person einsetzen
Fußgänger in Regalgassen Kommissionieren im selben Gang Gänge bei Staplerbetrieb sperren, Sichtkontakt herstellen
Aufenthalt unter Last Personen unter angehobener Gabel Aufenthalt unter angehobener Last immer verbieten, bei mehr als 2.000 mm Hubhöhe dauerhafter Hinweis am Stapler

Die Übersicht zeigt typische Punkte. Sie ersetzt nicht die Beurteilung im eigenen Betrieb, denn Aufstellung, Umgebung und Arbeitsabläufe entscheiden über die tatsächliche Gefährdung. Weitere Gefährdungen mit Quellen enthält die Excel-Vorlage.

Gefährdungsbeurteilung Gabelstapler in sieben Schritten

  1. Bereich festlegen: Alle Flurförderzeuge und Einsatzbereiche erfassen, auch Mitgängergeräte und Mietgeräte.
  2. Gefährdungen ermitteln: Kippen, Anfahren von Personen, herabfallende Lasten und das unzulässige Heben von Personen.
  3. Gefährdungen beurteilen: Fahrwege, Steigungen, Sichtverhältnisse und Lastgewichte im Verhältnis zum Tragfähigkeitsdiagramm bewerten.
  4. Maßnahmen festlegen: Rückhaltesystem, geregelte Verkehrswege und der Einsatz nur ausgebildeter Fahrerinnen und Fahrer.
  5. Maßnahmen umsetzen: Schriftliche Beauftragung, Kontrolle vor Schichtbeginn und die jährliche Prüfung planen.
  6. Wirksamkeit prüfen: Unfälle, Beinaheunfälle und Schäden an Regalen und Toren auswerten.
  7. Fortschreiben: Bei neuen Geräten, geänderten Fahrwegen oder neuen Anbaugeräten.

Das Ergebnis wird dokumentiert, wie es § 6 ArbSchG verlangt. Aus der Dokumentation muss hervorgehen, welche Gefährdungen beurteilt, welche Maßnahmen festgelegt und wie ihre Wirksamkeit überprüft wurde.

Prüfungen und Checklisten

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Rechtsgrundlagen

Gefährdungsbeurteilung für weitere Bereiche

Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung Gabelstapler

Wer darf Gabelstapler fahren?
Für Stapler mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen ab 18 Jahren, die geeignet, ausgebildet und schriftlich beauftragt sind. Die Ausbildung schließt in der Regel mit einem Fahrausweis ab.
Wie oft muss der Stapler geprüft werden?
Mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person nach DGUV Vorschrift 68. Dazu kommt die Kontrolle vor jeder Schicht durch die fahrende Person.

Gefährdungsbeurteilung, die sich selbst aktuell hält

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