UVV-Prüfung Gabelstapler

Gabelstapler und andere Flurförderzeuge müssen mindestens einmal im Jahr von einer befähigten Person geprüft werden. Grundlage ist die DGUV Vorschrift 68. Das Ergebnis wird dokumentiert und bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt.

Der Gabelstapler ist in vielen Betrieben das Betriebsmittel mit dem höchsten Unfallrisiko. Umgestürzte Stapler, herabfallende Lasten und Anfahrunfälle gehören zu den häufigsten schweren Arbeitsunfällen in Lager und Produktion. Die jährliche UVV-Prüfung soll sicherstellen, dass der Stapler technisch in Ordnung ist.

Die Pflicht gilt für alle Flurförderzeuge: Frontstapler, Schubmaststapler, Hochhubwagen, Mitgänger-Flurförderzeuge und elektrische Hubwagen. Auch geleaste und gemietete Geräte müssen geprüft sein. Wer das übernimmt, sollte im Vertrag stehen.

Rechtliche Grundlage

Die Prüfpflicht ergibt sich aus § 14 der Betriebssicherheitsverordnung und konkret aus der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“. Danach sind Flurförderzeuge bei Bedarf, mindestens aber einmal jährlich, durch eine befähigte Person auf ihren betriebssicheren Zustand zu prüfen.

Zusätzlich verlangt die DGUV Vorschrift 68, dass Stapler mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur von Personen gefahren werden, die mindestens 18 Jahre alt, geeignet, ausgebildet und schriftlich beauftragt sind.

Prüffrist

Mindestens einmal jährlich. Bei hoher Beanspruchung, etwa im Mehrschichtbetrieb, im Freien oder bei aggressiven Umgebungsbedingungen, kann die Gefährdungsbeurteilung kürzere Abstände verlangen. Außerdem ist nach Unfällen, Schäden und wesentlichen Änderungen eine Prüfung fällig.

Wer prüfen darf

Prüfen darf eine befähigte Person mit Kenntnissen zu Flurförderzeugen, in der Praxis meist Servicetechnikerinnen und Servicetechniker des Herstellers, eines Händlers oder eines Prüfdienstleisters. Auch eigene Beschäftigte können mit entsprechender Qualifikation prüfen. Die Verantwortung bleibt bei der Unternehmensleitung. Wie sie Aufgaben wirksam überträgt, steht im Beitrag wer für UVV-Prüfungen verantwortlich ist .

Das wird bei der UVV-Prüfung Gabelstapler geprüft

Rahmen und Fahrerschutzdach
Risse, Verformungen, Korrosion und feste Verbindungen.
Hubgerüst und Lastketten
Verschleiß, Längung und Schmierung der Ketten, Führungen und Rollen.
Gabelzinken
Risse, Verbiegung und Verschleiß. Ab etwa 10 Prozent Dickenabnahme am Zinkenrücken wird die Gabel üblicherweise abgelegt.
Bremsen und Lenkung
Betriebs- und Feststellbremse, Spiel und Leichtgängigkeit der Lenkung.
Hydraulik
Dichtheit von Zylindern, Schläuchen und Anschlüssen, Senkgeschwindigkeit unter Last.
Räder und Bereifung
Profil, Beschädigungen und Befestigung.
Sicherheitseinrichtungen
Rückhaltesystem, Hupe, Beleuchtung, Warneinrichtungen und Not-Aus.
Kennzeichnung
Typenschild und Tragfähigkeitsdiagramm vorhanden und lesbar.

Tägliche Kontrolle vor Schichtbeginn

Die jährliche Prüfung ersetzt nicht die Kontrolle durch die fahrende Person. Vor jedem Einsatz prüft sie die Wirksamkeit von Bremsen, Lenkung, Hupe und Beleuchtung und achtet auf sichtbare Schäden. Mängel werden gemeldet, bei sicherheitsrelevanten Mängeln bleibt der Stapler stehen.

Dokumentation

Nach § 14 Absatz 7 BetrSichV werden Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt. Die elektronische Form ist zulässig. Entscheidend ist, dass jedes Protokoll eindeutig dem richtigen Betriebsmittel zugeordnet ist.

Welche Prüfungen nötig sind und in welchen Abständen, legt die Gefährdungsbeurteilung fest. Typische Gefährdungen und Maßnahmen finden Sie unter Gefährdungsbeurteilung Gabelstapler.

Typische Fehler in der Praxis

  • Mietstapler und Leasinggeräte fehlen in der Prüfplanung, weil sie nicht im eigenen Anlagenverzeichnis stehen.
  • Die Prüfplakette ist aktuell, das Protokoll aber nicht auffindbar.
  • Mängel aus der letzten Prüfung sind notiert, aber nie behoben worden.
  • Die Fahrerbeauftragung fehlt oder ist nicht schriftlich.

UVV-Prüfung Gabelstapler mit Software organisieren

In der UVV-Prüfung Software von tagIDeasy hat jedes Betriebsmittel seine Prüfnorm, seine Frist und seine Historie. tagIDeasy erinnert rechtzeitig an fällige Prüfungen, führt per App durch die Checkliste und legt das Prüfprotokoll revisionssicher ab. Festgestellte Mängel gehen direkt als Reparatur weiter, bis sie nachweislich behoben sind.

Rechtsgrundlagen

UVV-Prüfung für weitere Betriebsmittel

Grundlagen, Fristen im Überblick und den Ablauf einer Prüfung erklärt der Beitrag UVV-Prüfung: Pflicht, Fristen, Prüfer und Ablauf.

Häufige Fragen zur UVV-Prüfung Gabelstapler

Wie oft muss ein Gabelstapler geprüft werden?
Mindestens einmal jährlich nach DGUV Vorschrift 68. Die Gefährdungsbeurteilung kann kürzere Abstände verlangen, zum Beispiel bei Mehrschichtbetrieb oder rauer Umgebung.
Ist die UVV-Prüfung beim Stapler dasselbe wie die Wartung?
Nein. Die Wartung erhält den Stapler nach Herstellervorgaben funktionsfähig. Die UVV-Prüfung stellt fest, ob er sicher betrieben werden darf. Beides wird oft beim selben Termin erledigt, muss aber getrennt dokumentiert sein.
Wer darf einen Gabelstapler fahren?
Für Stapler mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur Personen ab 18 Jahren, die geeignet, ausgebildet und schriftlich beauftragt sind.

Jede Prüffrist im Blick, jeder Nachweis auf Knopfdruck

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