UVV-Prüfung Gabelstapler
Gabelstapler und andere Flurförderzeuge müssen mindestens einmal im Jahr von einer befähigten Person geprüft werden. Grundlage ist die DGUV Vorschrift 68. Das Ergebnis wird dokumentiert und bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt.
Der Gabelstapler ist in vielen Betrieben das Betriebsmittel mit dem höchsten Unfallrisiko. Umgestürzte Stapler, herabfallende Lasten und Anfahrunfälle gehören zu den häufigsten schweren Arbeitsunfällen in Lager und Produktion. Die jährliche UVV-Prüfung soll sicherstellen, dass der Stapler technisch in Ordnung ist.
Die Pflicht gilt für alle Flurförderzeuge: Frontstapler, Schubmaststapler, Hochhubwagen, Mitgänger-Flurförderzeuge und elektrische Hubwagen. Auch geleaste und gemietete Geräte müssen geprüft sein. Wer das übernimmt, sollte im Vertrag stehen.
Rechtliche Grundlage
Die Prüfpflicht ergibt sich aus § 14 der Betriebssicherheitsverordnung und konkret aus der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“. Danach sind Flurförderzeuge bei Bedarf, mindestens aber einmal jährlich, durch eine befähigte Person auf ihren betriebssicheren Zustand zu prüfen.
Zusätzlich verlangt die DGUV Vorschrift 68, dass Stapler mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur von Personen gefahren werden, die mindestens 18 Jahre alt, geeignet, ausgebildet und schriftlich beauftragt sind.
Prüffrist
Mindestens einmal jährlich. Bei hoher Beanspruchung, etwa im Mehrschichtbetrieb, im Freien oder bei aggressiven Umgebungsbedingungen, kann die Gefährdungsbeurteilung kürzere Abstände verlangen. Außerdem ist nach Unfällen, Schäden und wesentlichen Änderungen eine Prüfung fällig.
Wer prüfen darf
Prüfen darf eine befähigte Person mit Kenntnissen zu Flurförderzeugen, in der Praxis meist Servicetechnikerinnen und Servicetechniker des Herstellers, eines Händlers oder eines Prüfdienstleisters. Auch eigene Beschäftigte können mit entsprechender Qualifikation prüfen. Die Verantwortung bleibt bei der Unternehmensleitung. Wie sie Aufgaben wirksam überträgt, steht im Beitrag wer für UVV-Prüfungen verantwortlich ist .
Das wird bei der UVV-Prüfung Gabelstapler geprüft
- Rahmen und Fahrerschutzdach
- Risse, Verformungen, Korrosion und feste Verbindungen.
- Hubgerüst und Lastketten
- Verschleiß, Längung und Schmierung der Ketten, Führungen und Rollen.
- Gabelzinken
- Risse, Verbiegung und Verschleiß. Ab etwa 10 Prozent Dickenabnahme am Zinkenrücken wird die Gabel üblicherweise abgelegt.
- Bremsen und Lenkung
- Betriebs- und Feststellbremse, Spiel und Leichtgängigkeit der Lenkung.
- Hydraulik
- Dichtheit von Zylindern, Schläuchen und Anschlüssen, Senkgeschwindigkeit unter Last.
- Räder und Bereifung
- Profil, Beschädigungen und Befestigung.
- Sicherheitseinrichtungen
- Rückhaltesystem, Hupe, Beleuchtung, Warneinrichtungen und Not-Aus.
- Kennzeichnung
- Typenschild und Tragfähigkeitsdiagramm vorhanden und lesbar.
Tägliche Kontrolle vor Schichtbeginn
Die jährliche Prüfung ersetzt nicht die Kontrolle durch die fahrende Person. Vor jedem Einsatz prüft sie die Wirksamkeit von Bremsen, Lenkung, Hupe und Beleuchtung und achtet auf sichtbare Schäden. Mängel werden gemeldet, bei sicherheitsrelevanten Mängeln bleibt der Stapler stehen.
Dokumentation
Nach § 14 Absatz 7 BetrSichV werden Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt. Die elektronische Form ist zulässig. Entscheidend ist, dass jedes Protokoll eindeutig dem richtigen Betriebsmittel zugeordnet ist.
Welche Prüfungen nötig sind und in welchen Abständen, legt die Gefährdungsbeurteilung fest. Typische Gefährdungen und Maßnahmen finden Sie unter Gefährdungsbeurteilung Gabelstapler.
Typische Fehler in der Praxis
- Mietstapler und Leasinggeräte fehlen in der Prüfplanung, weil sie nicht im eigenen Anlagenverzeichnis stehen.
- Die Prüfplakette ist aktuell, das Protokoll aber nicht auffindbar.
- Mängel aus der letzten Prüfung sind notiert, aber nie behoben worden.
- Die Fahrerbeauftragung fehlt oder ist nicht schriftlich.
UVV-Prüfung Gabelstapler mit Software organisieren
In der UVV-Prüfung Software von tagIDeasy hat jedes Betriebsmittel seine Prüfnorm, seine Frist und seine Historie. tagIDeasy erinnert rechtzeitig an fällige Prüfungen, führt per App durch die Checkliste und legt das Prüfprotokoll revisionssicher ab. Festgestellte Mängel gehen direkt als Reparatur weiter, bis sie nachweislich behoben sind.
Rechtsgrundlagen
- § 14 BetrSichV, Prüfung von Arbeitsmitteln
- § 3 BetrSichV, Gefährdungsbeurteilung
- DGUV Vorschrift 68, Flurförderzeuge
UVV-Prüfung für weitere Betriebsmittel
- UVV-Prüfung Fahrzeuge
- UVV-Prüfung Tore
- UVV-Prüfung Hebebühnen
- UVV-Prüfung Leitern
- UVV-Prüfung Regale
- UVV-Prüfung Krane
- UVV-Prüfung Elektrogeräte (DGUV V3)
- UVV-Prüfung PSA gegen Absturz
Grundlagen, Fristen im Überblick und den Ablauf einer Prüfung erklärt der Beitrag UVV-Prüfung: Pflicht, Fristen, Prüfer und Ablauf.
Häufige Fragen zur UVV-Prüfung Gabelstapler
Wie oft muss ein Gabelstapler geprüft werden?
Ist die UVV-Prüfung beim Stapler dasselbe wie die Wartung?
Wer darf einen Gabelstapler fahren?
Jede Prüffrist im Blick, jeder Nachweis auf Knopfdruck
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