UVV-Prüfung von Maschinen
Für Maschinen gibt es keine gesetzlich feste Prüffrist. Der Arbeitgeber legt Art, Umfang und Frist in der Gefährdungsbeurteilung fest, geprüft wird von einer befähigten Person nach § 14 BetrSichV.
Gemeint sind Maschinen, die im Betrieb als Arbeitsmittel verwendet werden, zum Beispiel Werkzeugmaschinen, Pressen, Sägen, Hebebühnen oder Kompressoren. Im Betrieb heißt das oft UVV-Prüfung, die Prüfpflicht ergibt sich aber aus der Betriebssicherheitsverordnung. Wiederkehrend geprüft werden muss jede Maschine, die schädigenden Einflüssen wie Verschleiß, Schwingungen, Überlast oder Korrosion ausgesetzt ist.
Davon abzugrenzen sind überwachungsbedürftige Anlagen nach Anhang 2 BetrSichV, etwa Aufzugsanlagen oder Druckanlagen. Für sie gelten eigene Höchstfristen und teils Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS). Das kann zum Beispiel den Druckbehälter eines Kompressors betreffen. Die elektrische Ausrüstung einer Maschine wird zusätzlich nach DGUV Vorschrift 3 geprüft. Diese Elektroprüfung ersetzt nicht die Prüfung der mechanischen Sicherheit.
Rechtliche Grundlage
Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV ermittelt der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen der Prüfungen und legt sie so fest, dass die Maschine bis zur nächsten Prüfung sicher verwendet werden kann. Höchstfristen schreibt die Verordnung nur für überwachungsbedürftige Anlagen und Arbeitsmittel nach Anhang 3 vor.
§ 14 BetrSichV regelt die Prüfung selbst: wiederkehrend nach den festgelegten Fristen, nach Montage, wenn die Sicherheit davon abhängt, nach prüfpflichtigen Änderungen und nach außergewöhnlichen Ereignissen. Die TRBS 1201 konkretisiert Prüfungen und Kontrollen, die TRBS 1203 die Anforderungen an die prüfende Person.
Prüffrist
Eine feste Frist für Maschinen schreibt die BetrSichV nicht vor. Der Arbeitgeber legt sie in der Gefährdungsbeurteilung so fest, dass die Maschine bis zur nächsten Prüfung sicher verwendet werden kann (§ 3 Abs. 6). Maßgeblich sind laut TRBS 1201 Nr. 6.1 die Einsatzbedingungen, die Herstellerangaben, das Verschleißverhalten und das Unfallgeschehen. Als Orientierung nennt TRBS 1201 Anhang 4, dass sich bei Einschichtbetrieb in vielen Fällen ein jährlicher Abstand bewährt hat, für Metallbearbeitungspressen und Hebebühnen nennt sie als Beispiel einmal pro Jahr. Zeigt eine Prüfung, dass die Maschine nicht bis zum nächsten Termin sicher ist, wird die Frist neu festgelegt (§ 14 Abs. 2). Für die elektrische Ausrüstung nennt die DGUV Vorschrift 3 eigene Richtwerte, bei ortsfesten Betriebsmitteln vier Jahre.
Wer prüfen darf
Prüfen darf eine zur Prüfung befähigte Person nach § 2 Abs. 6 BetrSichV. Sie braucht eine passende technische Berufsausbildung, Erfahrung mit vergleichbaren Maschinen und aktuelle Prüfpraxis, laut TRBS 1203 gehören dazu mehrere Prüfungen pro Jahr. Welche Anforderungen genau gelten, legt der Arbeitgeber fest (§ 3 Abs. 6). Das kann eine eigene Fachkraft oder ein externer Dienstleister sein. Bei der Prüfung ist die prüfende Person fachlich weisungsfrei (§ 14 Abs. 6). Für elektrische oder hydraulische Teile nennt TRBS 1203 zusätzliche Anforderungen. Die Verantwortung bleibt bei der Unternehmensleitung. Wie sie Aufgaben wirksam überträgt, steht im Beitrag wer für UVV-Prüfungen verantwortlich ist .
Das wird bei der UVV-Prüfung Maschinen geprüft
- Unterlagen und Ordnung
- Betriebsanleitung, Gefährdungsbeurteilung, festgelegte Prüffrist und frühere Prüfergebnisse liegen vor. Änderungen seit der letzten Prüfung sind bekannt (Ordnungsprüfung nach TRBS 1201).
- Zustand der Bauteile
- Sichtprüfung auf Verschleiß, Risse, Korrosion, lose Verbindungen und Beschädigungen an tragenden und bewegten Teilen.
- Schutzeinrichtungen
- Verkleidungen, Schutztüren, Verriegelungen und Lichtschranken sind vollständig vorhanden und wirksam.
- Not-Halt und Befehlseinrichtungen
- Not-Halt und Stellteile funktionieren. Bei Pressen sind Reaktions- und Nachlaufzeit zu beachten (TRBS 1201 Anhang 4).
- Sicherheitsfunktionen
- Funktionsprüfung sicherheitsrelevanter Steuerungsteile, zum Beispiel des Sicherheitsventils einer Presse.
- Elektrische Ausrüstung
- Schutzleiter, Isolationswiderstand und sichtbare Schäden an Leitungen. Die vollständige Elektroprüfung erfolgt nach DGUV Vorschrift 3.
- Herstellerangaben
- Die Prüf- und Wartungsvorgaben aus der Betriebsanleitung werden in Umfang und Frist berücksichtigt (TRBS 1201 Nr. 3.1).
Dokumentation
Nach § 14 Absatz 7 BetrSichV werden Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt. Die elektronische Form ist zulässig. Entscheidend ist, dass jedes Protokoll eindeutig dem richtigen Betriebsmittel zugeordnet ist.
Typische Fehler in der Praxis
- Eine pauschale Frist wird übernommen, ohne sie in der Gefährdungsbeurteilung zu begründen.
- Nur die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 wird durchgeführt, die mechanische Sicherheit bleibt ungeprüft.
- Nach einem Umbau, einem Unfall oder langem Stillstand wird ohne erneute Prüfung weitergearbeitet.
- Die prüfende Person kennt die Maschinenart nicht oder hat seit Jahren nicht mehr geprüft.
- Im Prüfnachweis fehlen Prüfumfang, Ergebnis oder Unterschrift.
- Die Frist wird trotz festgestellter Mängel nicht verkürzt.
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Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten Regelwerke erklärt unsere Übersicht der DGUV Vorschriften, Regeln und Informationen, Fachbegriffe das Glossar Arbeitssicherheit.
- § 14 BetrSichV, Prüfung von Arbeitsmitteln
- § 3 BetrSichV, Gefährdungsbeurteilung
- § 2 BetrSichV, Begriffsbestimmungen
- § 4 BetrSichV, Grundpflichten des Arbeitgebers
- TRBS 1201, Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln (BAuA)
- TRBS 1203, Zur Prüfung befähigte Personen (BAuA)
- DGUV Vorschrift 3, Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
UVV-Prüfung für weitere Betriebsmittel
- UVV-Prüfung Gabelstapler
- UVV-Prüfung Fahrzeuge
- UVV-Prüfung Tore
- UVV-Prüfung Hebebühnen
- UVV-Prüfung Leitern
- UVV-Prüfung Regale
- UVV-Prüfung Krane
- UVV-Prüfung Elektrogeräte (DGUV V3)
- UVV-Prüfung PSA gegen Absturz
Grundlagen, Fristen im Überblick und den Ablauf einer Prüfung erklärt der Beitrag UVV-Prüfung: Pflicht, Fristen, Prüfer und Ablauf .
Häufige Fragen zur UVV-Prüfung Maschinen
Wer darf Maschinen prüfen?
Wie oft müssen Maschinen geprüft werden?
Gibt es eine Vorlage für die Prüfung von Maschinen?
Reicht die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3?
Wann ist eine Prüfung außer der Reihe nötig?
Ersetzt die Prüfung die Kontrolle vor der Verwendung?
Jede Prüffrist im Blick, jeder Nachweis auf Knopfdruck
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