UVV-Prüfung Krane
Krane müssen vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und danach mindestens einmal im Jahr von einer sachkundigen Person geprüft werden. Die Ergebnisse gehören ins Kranprüfbuch. Grundlage ist die DGUV Vorschrift 52.
Brückenkrane, Portalkrane, Säulen- und Wandschwenkkrane: Wo Lasten gehoben werden, sind die Folgen eines Versagens besonders schwer. Deshalb sind die Prüfpflichten für Krane klar geregelt und werden bei Begehungen besonders genau angesehen.
Rechtliche Grundlage
Die DGUV Vorschrift 52 „Krane“ verlangt Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person. Die Ergebnisse werden im Kranprüfbuch festgehalten.
Für bestimmte Kranarten schreibt der DGUV Grundsatz 309-001 zusätzlich Prüfungen durch Prüfsachverständige vor, etwa alle vier Jahre und ab dem 13. Betriebsjahr jährlich. Welche Regel für einen Kran gilt, hängt von Bauart und Einsatz ab.
Prüffrist
Mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person. Für bestimmte Kranarten zusätzlich Prüfungen durch Prüfsachverständige nach DGUV Grundsatz 309-001.
Wer prüfen darf
Die jährliche Prüfung übernimmt eine sachkundige Person für Krane. Die zusätzlichen Prüfungen durch Prüfsachverständige führen dafür ermächtigte Stellen durch. Die Verantwortung bleibt bei der Unternehmensleitung. Wie sie Aufgaben wirksam überträgt, steht im Beitrag wer für UVV-Prüfungen verantwortlich ist .
Das wird bei der UVV-Prüfung Krane geprüft
- Tragwerk
- Risse, Verformungen, Korrosion, Schweißnähte und Schraubverbindungen.
- Seile, Ketten und Haken
- Verschleiß, Drahtbrüche, Längung, Hakenmaul und Hakensicherung.
- Bremsen
- Hub-, Katz- und Fahrwerksbremsen auf Wirkung.
- Sicherheitseinrichtungen
- Endschalter, Überlastsicherung, Not-Halt und Puffer.
- Steuerung und Elektrik
- Bediengeräte, Funksteuerung und Kennzeichnung der Bewegungsrichtungen.
- Kennzeichnung
- Tragfähigkeitsangaben am Kran und an der Unterflasche.
Dokumentation
Nach § 14 Absatz 7 BetrSichV werden Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt. Die elektronische Form ist zulässig. Entscheidend ist, dass jedes Protokoll eindeutig dem richtigen Betriebsmittel zugeordnet ist.
Welche Prüfungen nötig sind und in welchen Abständen, legt die Gefährdungsbeurteilung fest. Typische Gefährdungen und Maßnahmen finden Sie unter Gefährdungsbeurteilung Kran.
Typische Fehler in der Praxis
- Das Kranprüfbuch ist unvollständig oder nicht auffindbar.
- Anschlagmittel werden nicht mitgeprüft, obwohl sie eine eigene jährliche Prüfpflicht haben.
- Die zusätzliche Prüfung durch Sachverständige wird übersehen.
Checklisten zum Download
UVV-Prüfung Krane mit Software organisieren
In der UVV-Prüfung Software von tagIDeasy hat jedes Betriebsmittel seine Prüfnorm, seine Frist und seine Historie. tagIDeasy erinnert rechtzeitig an fällige Prüfungen, führt per App durch die Checkliste und legt das Prüfprotokoll revisionssicher ab. Festgestellte Mängel gehen direkt als Reparatur weiter, bis sie nachweislich behoben sind.
Rechtsgrundlagen
- § 14 BetrSichV, Prüfung von Arbeitsmitteln
- DGUV Vorschrift 52, Krane
- DGUV Grundsatz 309-001, Prüfung von Kranen
UVV-Prüfung für weitere Betriebsmittel
- UVV-Prüfung Gabelstapler
- UVV-Prüfung Fahrzeuge
- UVV-Prüfung Tore
- UVV-Prüfung Hebebühnen
- UVV-Prüfung Leitern
- UVV-Prüfung Regale
- UVV-Prüfung Elektrogeräte (DGUV V3)
- UVV-Prüfung PSA gegen Absturz
Grundlagen, Fristen im Überblick und den Ablauf einer Prüfung erklärt der Beitrag UVV-Prüfung: Pflicht, Fristen, Prüfer und Ablauf.
Häufige Fragen zur UVV-Prüfung Krane
Wie oft muss ein Kran geprüft werden?
Ist ein Kranprüfbuch Pflicht?
Jede Prüffrist im Blick, jeder Nachweis auf Knopfdruck
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