UVV-Prüfung Hebebühnen

Hebebühnen müssen vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und danach mindestens einmal im Jahr geprüft werden. Die Ergebnisse gehören in das Prüfbuch der Hebebühne. Grundlage ist die DGUV Regel 100-500.

Unter Hebebühnen fallen Fahrzeughebebühnen in Werkstätten ebenso wie Hubarbeitsbühnen, Scherenbühnen und Arbeitsbühnen an Staplern. Überall hängt die Sicherheit an Tragmitteln, Sicherungen und einer funktionierenden Steuerung.

Rechtliche Grundlage

Die DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ beschreibt in Kapitel 2.10 den Betrieb von Hebebühnen. Danach sind Hebebühnen vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und in Abständen von längstens einem Jahr durch eine befähigte Person zu prüfen. Für jede Hebebühne ist ein Prüfbuch zu führen.

Die Pflicht zur wiederkehrenden Prüfung folgt außerdem aus § 14 BetrSichV.

Prüffrist

Mindestens einmal jährlich, zusätzlich vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen.

Wer prüfen darf

Prüfen darf eine befähigte Person mit Kenntnissen zu Hebebühnen, meist aus dem Kundendienst des Herstellers oder von einem Prüfdienstleister. Die Verantwortung bleibt bei der Unternehmensleitung. Wie sie Aufgaben wirksam überträgt, steht im Beitrag wer für UVV-Prüfungen verantwortlich ist .

Das wird bei der UVV-Prüfung Hebebühnen geprüft

Tragkonstruktion
Risse, Verformungen, Korrosion, Schweißnähte und Verschraubungen.
Tragmittel
Seile, Ketten, Spindeln und Hydraulikzylinder auf Verschleiß und Dichtheit.
Sicherheitseinrichtungen
Fangvorrichtung, Überlastsicherung, Endschalter und Absenksicherung.
Steuerung
Befehlseinrichtungen, Not-Halt und Totmannschaltung.
Aufnahme und Schutz
Tragteller, Fahrschienen, Fußabweiser und Quetschschutz.
Kennzeichnung
Tragfähigkeit und Typenschild gut sichtbar.

Dokumentation

Nach § 14 Absatz 7 BetrSichV werden Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt. Die elektronische Form ist zulässig. Entscheidend ist, dass jedes Protokoll eindeutig dem richtigen Betriebsmittel zugeordnet ist.

Typische Fehler in der Praxis

  • Das Prüfbuch ist nicht auffindbar oder wird nicht fortgeführt.
  • Arbeitsbühnen für Stapler werden als Zubehör betrachtet und nicht geprüft.
  • Gemietete Hubarbeitsbühnen werden ohne Blick auf den Prüfnachweis eingesetzt.

UVV-Prüfung Hebebühnen mit Software organisieren

In der UVV-Prüfung Software von tagIDeasy hat jedes Betriebsmittel seine Prüfnorm, seine Frist und seine Historie. tagIDeasy erinnert rechtzeitig an fällige Prüfungen, führt per App durch die Checkliste und legt das Prüfprotokoll revisionssicher ab. Festgestellte Mängel gehen direkt als Reparatur weiter, bis sie nachweislich behoben sind.

Rechtsgrundlagen

UVV-Prüfung für weitere Betriebsmittel

Grundlagen, Fristen im Überblick und den Ablauf einer Prüfung erklärt der Beitrag UVV-Prüfung: Pflicht, Fristen, Prüfer und Ablauf.

Häufige Fragen zur UVV-Prüfung Hebebühnen

Wie oft muss eine Hebebühne geprüft werden?
Mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person, außerdem vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen.
Ist ein Prüfbuch für Hebebühnen Pflicht?
Ja. Die DGUV Regel 100-500 verlangt für Hebebühnen ein Prüfbuch, in dem die Ergebnisse der Prüfungen festgehalten werden. Eine digitale Form ist möglich, wenn die Angaben vollständig und zuordenbar sind.

Jede Prüffrist im Blick, jeder Nachweis auf Knopfdruck

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