UVV-Prüfung Leitern und Tritte: Leiterprüfung und Leiterbeauftragte
Leitern und Tritte müssen regelmäßig von einer befähigten Person geprüft werden. Die Frist legt die Gefährdungsbeurteilung fest, in der Praxis meist einmal im Jahr. Vor jeder Benutzung kommt eine Sichtkontrolle dazu.
Stürze von Leitern gehören zu den häufigsten Arbeitsunfällen überhaupt. Oft ist die Ursache eine beschädigte Leiter, die trotzdem weiter benutzt wurde. Weil Leitern günstig sind und überall herumstehen, fehlen sie besonders häufig in der Prüfplanung.
Rechtliche Grundlage
Die Prüfpflicht folgt aus § 14 BetrSichV. Die TRBS 2121-2 und die DGUV Information 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“ konkretisieren sie. Eine feste Frist nennen sie nicht. Art, Umfang und Abstand der Prüfung legt das Unternehmen in der Gefährdungsbeurteilung fest.
Für ortsfeste Steigleitern gilt zusätzlich die DGUV Information 208-032.
Prüffrist
Nach Gefährdungsbeurteilung, in der Praxis meist einmal jährlich. Bei starker Beanspruchung, etwa auf Baustellen, kürzer. Zusätzlich Sichtkontrolle vor jeder Benutzung.
Prüffrist auf einen Blick
- Frist
- nach Gefährdungsbeurteilung, mindestens jährlich empfohlen
- Wer prüft
- zur Prüfung befähigte Person
- Verbindlichkeit
- nach Gefährdungsbeurteilung
- Grundlage
- TRBS 2121 Teil 2 Abschnitt 5, BetrSichV § 14 Abs. 2, DGUV Information 208-016 Kap. 6, Empfehlung BGHW
Wer prüfen darf
Prüfen darf eine zur Prüfung befähigte Person, die Leitern beurteilen kann. In der Praxis heißt sie meist Leiterbeauftragte oder Leiterbeauftragter. Dafür reicht oft eine Schulung, zum Beispiel für Beschäftigte aus Haustechnik oder Werkstatt. Die Verantwortung bleibt bei der Unternehmensleitung. Wie sie Aufgaben wirksam überträgt, steht im Beitrag wer für UVV-Prüfungen verantwortlich ist .
Das wird bei der UVV-Prüfung Leitern geprüft
- Holme und Wangen
- Verbiegungen, Risse, Knicke und Verformungen.
- Sprossen und Stufen
- Fester Sitz, Beschädigungen, rutschhemmende Oberfläche.
- Füße und Fußkappen
- Vollständig, nicht abgenutzt, rutschhemmend.
- Gelenke und Spreizsicherung
- Funktion, Leichtgängigkeit und sicheres Einrasten.
- Plattform und Haltebügel
- Befestigung und Tragfähigkeit.
- Kennzeichnung
- Typenschild, Gebrauchshinweise und Prüfplakette.
Leiterbeauftragte: wer die Leiterprüfung übernimmt
Der Begriff Leiterbeauftragte ist in der Praxis verbreitet. Gemeint ist die zur Prüfung befähigte Person für Leitern und Tritte nach BetrSichV. Welche Qualifikation sie braucht, beschreibt die TRBS 1203: eine passende Berufsausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld der Prüfaufgabe. Für Leitern erwerben viele Beschäftigte die nötigen Kenntnisse in einer Schulung.
Die Beauftragung erfolgt am besten schriftlich, zusammen mit den Leitern und Tritten, für die die Person zuständig ist. Wer mehrere Standorte hat, benennt oft je Standort eine Person. Wichtig ist, dass die Qualifikation dokumentiert ist und nicht abläuft, ohne dass es jemand merkt.
Dokumentation
Nach § 14 Absatz 7 BetrSichV werden Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt. Die elektronische Form ist zulässig. Entscheidend ist, dass jedes Protokoll eindeutig dem richtigen Betriebsmittel zugeordnet ist.
Welche Prüfungen nötig sind und in welchen Abständen, legt die Gefährdungsbeurteilung fest. Typische Gefährdungen und Maßnahmen finden Sie unter Gefährdungsbeurteilung Leitern.
Typische Fehler in der Praxis
- Leitern werden nicht inventarisiert und deshalb nie geprüft.
- Beschädigte Leitern werden nicht ausgesondert, sondern bleiben im Umlauf.
- Die Prüfplakette fehlt, sodass niemand erkennt, ob die Leiter geprüft ist.
Checklisten zum Download
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Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten Regelwerke erklärt unsere Übersicht der DGUV Vorschriften, Regeln und Informationen, Fachbegriffe das Glossar Arbeitssicherheit.
- § 14 BetrSichV, Prüfung von Arbeitsmitteln
- TRBS 2121-2, Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern
- DGUV Information 208-016, Leitern und Tritte
- DGUV Information 208-032, Steigleitern
UVV-Prüfung für weitere Betriebsmittel
- UVV-Prüfung Gabelstapler
- UVV-Prüfung Fahrzeuge
- UVV-Prüfung Tore
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- UVV-Prüfung PSA gegen Absturz
- UVV-Prüfung Maschinen
Grundlagen, Fristen im Überblick und den Ablauf einer Prüfung erklärt der Beitrag UVV-Prüfung: Pflicht, Fristen, Prüfer und Ablauf .
Häufige Fragen zur UVV-Prüfung Leitern
Wie oft müssen Leitern geprüft werden?
Wer darf Leitern prüfen?
Was macht eine Leiterbeauftragte oder ein Leiterbeauftragter?
Muss jeder Betrieb einen Leiterbeauftragten benennen?
Jede Prüffrist im Blick, jeder Nachweis auf Knopfdruck
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