Prüfprotokoll ortsveränderliche Leitern nach DGUV 208-016
Leitern sind Arbeitsmittel und damit prüfpflichtig. Die Frist legt das Unternehmen über die Gefährdungsbeurteilung fest, den Prüfumfang beschreibt die DGUV Information 208-016.
Leitern verursachen einen erheblichen Teil der Absturzunfälle, und die Ursachen sind selten exotisch. Verbogene Holme, ausgeschlagene Sprossen, fehlende oder harte Leiternfüße und gerissene Spreizbänder stehen ganz oben.
Anders als bei Anschlagmitteln gibt es keine gesetzlich fixierte Jahresfrist. Sie ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Absatz 6 BetrSichV, abhängig von Einsatzhäufigkeit und Umgebung. Auf der Baustelle ist ein kürzeres Intervall angebracht als im Lager.
Prüffrist
Die Frist ermittelt das Unternehmen nach § 3 Absatz 6 BetrSichV aus der Gefährdungsbeurteilung. Zusätzlich prüft die benutzende Person die Leiter vor jedem Einsatz auf offensichtliche Mängel.
Diese Punkte prüft die Checkliste
- Typenschild und Piktogramm
- Beides muss vorhanden und lesbar sein.
- Normkonformität
- Entspricht die Leiter der EN 131-1 und EN 131-2.
- Holme und Sprossen
- Verformungen, Dellen und Beschädigungen an Holmen und Sprossen.
- Spreizbänder
- Unbeschädigt und funktionsfähig.
- Leiternfüße
- Unbeschädigt, rutschfest und sicher.
- Quertraverse
- Ab drei Metern Länge vorhanden.
- Ergebnis
- Keine Mängel, behebbare Mängel, Nachprüfung erforderlich oder Außerbetriebnahme.
Diese Checkliste als PDF anfordern
Wir stellen Ihnen das Prüfprotokoll Checkliste ortsveränderliche Leitern DGUV 208-016 kostenfrei zur Verfügung. Nach dem Absenden startet der Download direkt.
Wer prüfen darf
Prüfen darf nur eine zur Prüfung befähigte Person. Die TRBS 1203 nennt dafür drei Voraussetzungen: eine einschlägige technische Berufsausbildung, Berufserfahrung mit vergleichbaren Arbeitsmitteln und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit, also mehrere Prüfungen pro Jahr. Wer die Verantwortung dafür trägt, steht im Beitrag dazu, wer für UVV-Prüfungen verantwortlich ist .
Nachweis aufbewahren
Nach § 14 Absatz 7 BetrSichV ist das Prüfergebnis aufzuzeichnen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Die elektronische Form ist ausdrücklich zulässig. Was dabei im Einzelnen zu dokumentieren ist, behandelt der Beitrag was bei UVV-Prüfungen geprüft wird .
Rechtsgrundlagen
Prüfungen digital dokumentieren statt auf Papier
In tagIDeasy hängen Frist, Checkliste und Nachweis am einzelnen Betriebsmittel. Sehen Sie in einer kurzen Demo, wie das im Alltag aussieht.