Prüfung von PSA gegen Absturz
Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer und Höhensicherungsgeräte müssen mindestens einmal im Jahr von einer sachkundigen Person geprüft werden. Vor jeder Benutzung kontrolliert die tragende Person die Ausrüstung selbst. Grundlage ist die DGUV Regel 112-198.
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz gehört zur Kategorie III, also zu den Ausrüstungen, die vor tödlichen Gefahren schützen. Versagt sie im Ernstfall, gibt es keine zweite Chance. Deshalb gelten für Prüfung, Unterweisung und Aussonderung strenge Regeln.
Typisch ist, dass die Ausrüstung auf viele Personen, Fahrzeuge und Standorte verteilt ist. Gurte wandern von Baustelle zu Baustelle, Verbindungsmittel werden getauscht. Ohne eindeutige Kennzeichnung jedes Teils ist kaum nachzuvollziehen, welches Teil wann geprüft wurde.
Rechtliche Grundlage
Die Pflicht zur Bereitstellung und Instandhaltung folgt aus der PSA-Benutzungsverordnung. Die DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“ verlangt, dass die Ausrüstung nach Bedarf, mindestens aber einmal jährlich von einer sachkundigen Person auf ihren einwandfreien Zustand geprüft wird.
Welche Qualifikation eine sachkundige Person braucht, beschreibt der DGUV Grundsatz 312-906. Zusätzlich gelten die Angaben des Herstellers in der Gebrauchsanleitung, etwa zu Wartungsintervallen von Höhensicherungsgeräten und zur maximalen Nutzungsdauer.
Prüffrist
Mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person, bei starker Beanspruchung öfter. Vor jeder Benutzung Sichtkontrolle durch die tragende Person. Nach einer Sturzbelastung sofort außer Betrieb nehmen und prüfen lassen.
Wer prüfen darf
Die jährliche Prüfung übernimmt eine sachkundige Person für PSA gegen Absturz, zum Beispiel nach Schulung gemäß DGUV Grundsatz 312-906. Das können eigene Beschäftigte sein oder ein Prüfdienstleister. Bestimmte Geräte, etwa Höhensicherungsgeräte, verlangen je nach Hersteller eine Prüfung durch den Hersteller oder autorisierte Stellen. Die Verantwortung bleibt bei der Unternehmensleitung. Wie sie Aufgaben wirksam überträgt, steht im Beitrag wer für UVV-Prüfungen verantwortlich ist .
Das wird bei der UVV-Prüfung PSA gegen Absturz geprüft
- Gurtbänder
- Schnitte, Scheuerstellen, Verhärtungen, Verfärbungen durch Hitze, Chemikalien oder UV-Licht.
- Nähte
- Vollständig, keine gelösten oder beschädigten Fäden, Sicherheitsnähte intakt.
- Beschlagteile und Schnallen
- Verformung, Risse, Korrosion und sichere Funktion.
- Karabiner und Verbindungselemente
- Verschluss schließt selbsttätig, Verriegelung funktioniert, keine Verformung.
- Falldämpfer
- Aufreißindikator nicht ausgelöst, Hülle unbeschädigt.
- Höhensicherungsgeräte
- Einzug und Blockierfunktion, Zustand des Seils oder Bands, Wartungsintervall des Herstellers.
- Kennzeichnung
- Etikett lesbar mit Hersteller, Norm, Herstellungsjahr und Seriennummer.
Sichtkontrolle, Unterweisung und Rettung
Die jährliche Prüfung ersetzt nicht die Kontrolle vor jeder Benutzung. Wer die Ausrüstung trägt, prüft sie auf sichtbare Schäden und die Funktion der Verschlüsse. Beschädigte Teile werden sofort ausgesondert.
Beschäftigte, die PSA gegen Absturz benutzen, müssen mindestens einmal jährlich unterwiesen werden, einschließlich praktischer Übungen. Außerdem muss vor dem Einsatz feststehen, wie eine abgestürzte Person schnell gerettet wird.
Dokumentation
Das Ergebnis jeder Prüfung wird festgehalten, üblich ist eine Prüfkarte pro Ausrüstungsteil mit Seriennummer, Datum, Ergebnis und Name der sachkundigen Person. Die elektronische Form ist zulässig. Entscheidend ist, dass jedes Teil eindeutig identifizierbar ist, denn geprüft wird nicht der Satz, sondern jeder Gurt, jedes Verbindungsmittel und jeder Falldämpfer einzeln.
Typische Fehler in der Praxis
- Gurte und Verbindungsmittel haben keine eindeutige Nummer, deshalb ist die Prüfkarte keinem Teil zuzuordnen.
- Ausrüstung nach einer Sturzbelastung wird weiter benutzt.
- Die maximale Nutzungsdauer nach Herstellerangabe ist überschritten.
- Höhensicherungsgeräte werden jährlich geprüft, die Herstellerwartung aber vergessen.
- Unterweisung mit praktischer Übung fehlt oder ist nicht dokumentiert.
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Rechtsgrundlagen
- DGUV Regel 112-198, Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
- DGUV Grundsatz 312-906, Sachkundige für PSA gegen Absturz
- PSA-Benutzungsverordnung
UVV-Prüfung für weitere Betriebsmittel
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- UVV-Prüfung Fahrzeuge
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- UVV-Prüfung Elektrogeräte (DGUV V3)
Grundlagen, Fristen im Überblick und den Ablauf einer Prüfung erklärt der Beitrag UVV-Prüfung: Pflicht, Fristen, Prüfer und Ablauf.
Häufige Fragen zur UVV-Prüfung PSA gegen Absturz
Wie oft muss PSA gegen Absturz geprüft werden?
Wer darf PSA gegen Absturz prüfen?
Was passiert nach einem Sturz in die Ausrüstung?
Wie lange darf PSA gegen Absturz benutzt werden?
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