UVV-Prüfung Tore und Türen

Kraftbetätigte Tore und Türen müssen vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und danach mindestens einmal im Jahr sicherheitstechnisch geprüft werden. Grundlage ist die Arbeitsstättenregel ASR A1.7.

Rolltore, Sektionaltore, Schiebetore und automatische Türen bewegen große Massen mit hoher Kraft. Fällt eine Schutzeinrichtung aus, drohen Quetsch- und Scherunfälle. Deshalb gelten für kraftbetätigte Tore strengere Prüfpflichten als für handbetätigte.

Rechtliche Grundlage

Die Arbeitsstättenregel ASR A1.7 „Türen und Tore“ konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung. Danach sind kraftbetätigte Türen und Tore vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person auf ihren sicheren Zustand zu prüfen. Handbetätigte Türen und Tore werden nach Herstellerangaben und Gefährdungsbeurteilung geprüft.

Weitere Hinweise gibt die DGUV Information 208-022 „Türen und Tore“. Für Tore mit Brandschutzfunktion und Feststellanlagen gelten zusätzliche Anforderungen aus dem Brandschutz.

Prüffrist

Kraftbetätigte Tore und Türen mindestens einmal jährlich. Handbetätigte Tore nach Herstellerangaben und Gefährdungsbeurteilung.

Wer prüfen darf

Prüfen darf eine sachkundige Person mit Kenntnissen zu Torantrieben, Steuerungen und Schutzeinrichtungen, in der Praxis meist ein Torfachbetrieb. Die Verantwortung bleibt bei der Unternehmensleitung. Wie sie Aufgaben wirksam überträgt, steht im Beitrag wer für UVV-Prüfungen verantwortlich ist .

Das wird bei der UVV-Prüfung Tore geprüft

Schutzeinrichtungen
Schließkantensicherung, Lichtschranken und Lichtgitter auf Funktion.
Schließkräfte
Bei Toren ohne berührungslose Schutzeinrichtung Messung der Schließkräfte an der Hauptschließkante nach DIN EN 12453.
Absturz- und Federbruchsicherung
Fangvorrichtung, Federbruchsicherung und Seilriss-Sicherung bei senkrecht bewegten Toren.
Antrieb und Steuerung
Endlagen, Not-Halt, Totmannschaltung und Befehlsgeräte.
Mechanik
Laufschienen, Rollen, Scharniere, Federn, Befestigungen.
Kennzeichnung
Warnmarkierungen, Typenschild, Betriebsanleitung vorhanden.

Dokumentation

Nach § 14 Absatz 7 BetrSichV werden Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt. Die elektronische Form ist zulässig. Entscheidend ist, dass jedes Protokoll eindeutig dem richtigen Betriebsmittel zugeordnet ist.

Typische Fehler in der Praxis

  • Die Wartung durch den Torbauer wird für die sicherheitstechnische Prüfung gehalten, ohne dass ein Prüfprotokoll vorliegt.
  • Nachgerüstete Antriebe werden nicht als wesentliche Änderung erkannt.
  • Tore an Nebengebäuden oder Außenlagern fehlen in der Übersicht.

UVV-Prüfung Tore mit Software organisieren

In der UVV-Prüfung Software von tagIDeasy hat jedes Betriebsmittel seine Prüfnorm, seine Frist und seine Historie. tagIDeasy erinnert rechtzeitig an fällige Prüfungen, führt per App durch die Checkliste und legt das Prüfprotokoll revisionssicher ab. Festgestellte Mängel gehen direkt als Reparatur weiter, bis sie nachweislich behoben sind.

Rechtsgrundlagen

UVV-Prüfung für weitere Betriebsmittel

Grundlagen, Fristen im Überblick und den Ablauf einer Prüfung erklärt der Beitrag UVV-Prüfung: Pflicht, Fristen, Prüfer und Ablauf.

Häufige Fragen zur UVV-Prüfung Tore

Wie oft muss ein Rolltor geprüft werden?
Ein kraftbetätigtes Rolltor mindestens einmal jährlich nach ASR A1.7, außerdem vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen.
Müssen handbetätigte Tore auch geprüft werden?
Ja, aber ohne feste Jahresfrist. Umfang und Abstand ergeben sich aus den Herstellerangaben und der Gefährdungsbeurteilung.

Jede Prüffrist im Blick, jeder Nachweis auf Knopfdruck

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