Prüfprotokoll Krane nach DGUV Vorschrift 52 und 54

Krane sind mindestens jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen. Dieses Protokoll folgt dem DGUV Grundsatz 309-001, der den Ablauf der Kranprüfung beschreibt.

Die wiederkehrende Kranprüfung ist umfangreicher als eine Sichtkontrolle. Sie umfasst Tragkonstruktion, Antriebe, Bremsen, Sicherheitseinrichtungen und die Dokumentation im Kranbuch.

Maßgeblich ist der DGUV Grundsatz 309-001, früher als BGG beziehungsweise GUV-G 905 geführt. Er beschreibt, was bei einer Kranprüfung zu betrachten ist und wie das Ergebnis festzuhalten ist.

Prüffrist

Mindestens jährlich durch eine befähigte Person. Abhängig von Bauart und Beanspruchung kommen wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige hinzu.

Diese Punkte prüft die Checkliste

Stammdaten
Betreiber, Standort, Kran-Nummer, Baujahr und Hersteller.
Tragkonstruktion
Verformungen, Risse, Korrosion an Träger, Laufbahn und Verbindungen.
Trag- und Lastaufnahmemittel
Seile, Ketten, Haken und deren Sicherungen.
Antriebe und Bremsen
Funktion und Verschleiß der Hub-, Fahr- und Drehwerke.
Sicherheitseinrichtungen
Not-Halt, Endschalter, Überlastsicherung und Warneinrichtungen.
Elektrische Ausrüstung
Zustand von Leitungen, Steuerung und Schutzeinrichtungen.
Dokumentation
Eintrag in das Kranbuch mit Datum, Ergebnis und prüfender Person.

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Wir stellen Ihnen das Prüfprotokoll Wiederkehrende Prüfung nach DGUV V 52/54: Prüfung von Kranen kostenfrei zur Verfügung. Nach dem Absenden startet der Download direkt.

Wer prüfen darf

Prüfen darf nur eine zur Prüfung befähigte Person. Die TRBS 1203 nennt dafür drei Voraussetzungen: eine einschlägige technische Berufsausbildung, Berufserfahrung mit vergleichbaren Arbeitsmitteln und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit, also mehrere Prüfungen pro Jahr. Wer die Verantwortung dafür trägt, steht im Beitrag dazu, wer für UVV-Prüfungen verantwortlich ist .

Nachweis aufbewahren

Nach § 14 Absatz 7 BetrSichV ist das Prüfergebnis aufzuzeichnen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Die elektronische Form ist ausdrücklich zulässig. Was dabei im Einzelnen zu dokumentieren ist, behandelt der Beitrag was bei UVV-Prüfungen geprüft wird .

Rechtsgrundlagen

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Prüfungen digital dokumentieren statt auf Papier

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