Gefährdungsbeurteilung für das Lager
Im Lager kommen viele Gefährdungen zusammen: Regale, Flurförderzeuge, Leitern, Verkehrswege und schweres Heben. Die Gefährdungsbeurteilung betrachtet jeden dieser Punkte und legt fest, wie oft was geprüft wird.
Lagerunfälle entstehen selten durch eine einzelne Ursache. Häufig treffen ein beschädigtes Regal, ein knapper Verkehrsweg und Zeitdruck zusammen. Deshalb lohnt es sich, das Lager als Ganzes zu beurteilen und nicht nur die einzelnen Geräte.
Rechtliche Grundlage
Grundlage sind § 5 ArbSchG und § 3 BetrSichV. Für Regale beschreiben die DGUV Regel 108-007 und die DIN EN 15635 den Stand der Technik, für Flurförderzeuge die DGUV Vorschrift 68. Für Verkehrswege gilt die Arbeitsstättenverordnung, für das Heben und Tragen die Lastenhandhabungsverordnung.
Typische Gefährdungen und Maßnahmen: Lager
| Gefährdung | Beispiel | Maßnahmen |
|---|---|---|
| Regale | Anfahrschäden, Überladung, herabfallende Ladung | Anfahrschutz, Belastungsschilder, Regalinspektion |
| Flurförderzeuge | Anfahren von Personen, Umkippen | Getrennte Verkehrswege, Fahrerausbildung, Geschwindigkeitsregeln |
| Verkehrswege | Stolpern, zugestellte Wege, schlechte Beleuchtung | Markierungen, Ordnung, ausreichende Beleuchtung |
| Leitern und Tritte | Absturz beim Kommissionieren | Geeignete Tritte, Prüfung, Unterweisung |
| Lastenhandhabung | Heben und Tragen schwerer Pakete | Hebehilfen, Lagerung nach Gewicht, Unterweisung |
| Brand und Gefahrstoffe | Verpackungsmaterial, Batterien, Gefahrstofflager | Brandschutzkonzept, getrennte Lagerung, Löschmittel |
Die Übersicht zeigt typische Punkte. Sie ersetzt nicht die Beurteilung im eigenen Betrieb, denn Aufstellung, Umgebung und Arbeitsabläufe entscheiden über die tatsächliche Gefährdung.
In sieben Schritten zur Gefährdungsbeurteilung
- Bereich festlegen: Welche Arbeitsmittel, Arbeitsplätze und Tätigkeiten werden beurteilt?
- Gefährdungen ermitteln: Was kann passieren, bei Normalbetrieb, Instandhaltung und Störungen?
- Gefährdungen beurteilen: Wie wahrscheinlich ist ein Schaden und wie schwer wäre er?
- Maßnahmen festlegen: In der Reihenfolge Substitution, Technik, Organisation, Person.
- Maßnahmen umsetzen: Mit verantwortlicher Person und Termin.
- Wirksamkeit prüfen: Hat die Maßnahme die Gefährdung tatsächlich verringert?
- Fortschreiben: Bei Änderungen, nach Unfällen und in regelmäßigen Abständen.
Das Ergebnis wird dokumentiert, wie es § 6 ArbSchG verlangt. Aus der Dokumentation muss hervorgehen, welche Gefährdungen beurteilt, welche Maßnahmen festgelegt und wie ihre Wirksamkeit überprüft wurde.
Prüfungen und Checklisten
Gefährdungsbeurteilung Lager mit Software erstellen
In der Gefährdungsbeurteilung Software von tagIDeasy erfassen Sie Gefährdungen direkt an Betriebsmitteln, Orten und Tätigkeiten, bewerten das Risiko und verfolgen jede Maßnahme mit verantwortlicher Person und Termin. Prüfbefunde aus der UVV-Prüfung fließen direkt ein, und tagIDeasy erinnert daran, die Beurteilung fortzuschreiben, wenn sich etwas ändert.
Rechtsgrundlagen
- § 5 ArbSchG, Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- § 3 BetrSichV, Gefährdungsbeurteilung
- DGUV Regel 108-007, Lagereinrichtungen und -geräte
- DGUV Vorschrift 68, Flurförderzeuge
Gefährdungsbeurteilung für weitere Bereiche
Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung Lager
Wer ist im Lager für die Regale verantwortlich?
Müssen Fußgänger- und Staplerwege getrennt sein?
Gefährdungsbeurteilung, die sich selbst aktuell hält
Sehen Sie in einer kurzen Demo, wie tagIDeasy Gefährdungen, Maßnahmen und Prüfungen verbindet.