Gefährdungsbeurteilung Lager und Regale: Beispiele und Vorlage als Excel

Im Lager kommen viele Gefährdungen zusammen: Regale, Flurförderzeuge, Leitern, Verkehrswege und schweres Heben. Die Gefährdungsbeurteilung betrachtet jeden dieser Punkte und legt fest, wie oft was geprüft wird.

Lagerunfälle entstehen selten durch eine einzelne Ursache. Häufig treffen ein beschädigtes Regal, ein knapper Verkehrsweg und Zeitdruck zusammen. Deshalb lohnt es sich, das Lager als Ganzes zu beurteilen und nicht nur die einzelnen Geräte.

Vorlagen für weitere Bereiche: Gefährdungsbeurteilung Vorlage.

Rechtliche Grundlage

Grundlage sind § 5 ArbSchG und § 3 BetrSichV. Für Regale beschreiben die DGUV Information 208-061 und die DIN EN 15635 den Stand der Technik, für Flurförderzeuge die DGUV Vorschrift 68. Für Verkehrswege gilt die Arbeitsstättenverordnung, für das Heben und Tragen die Lastenhandhabungsverordnung.

Typische Gefährdungen und Maßnahmen: Lager

Gefährdung Beispiel Maßnahmen
Einsturz von Regalen Anfahrschäden, Überladung Anfahrschutz mind. 300 mm hoch, gelb-schwarz, jährliche Prüfung durch befähigte Person
Herabfallende Lasten Ungesicherte oder beschädigte Paletten Durchschubsicherung oder 100 mm Abstand bei Doppelregalen, Palettenkontrolle, Ladungssicherung
Anfahren von Personen Mischverkehr von Staplern und Fußgängern Getrennte und markierte Verkehrswege, Spiegel, Geschwindigkeitsbegrenzung
Stolpern, Rutschen, Stürzen Verpackungsreste, unebene oder nasse Böden Ordnung, Abfallbehälter, schadhafte Böden instand setzen
Absturz Klettern an Regalen, ungeeignete Aufstiegshilfen Geprüfte Leitern und Tritte bereitstellen, Klettern an Regalen verbieten
Manuelle Lastenhandhabung Heben schwerer Kartons, Lagerung über Kopfhöhe Hebehilfen, schwere Ware in Greifhöhe lagern, Unterweisung
Schnittverletzungen Cuttermesser, Umreifungsbänder Sicherheitsmesser mit Klingenrückzug, Schnittschutzhandschuhe
Brand Verpackungsmaterial, Ladegeräte in Lagerbereichen Brandschutzordnung, Feuerlöscher, Ladeplätze abgetrennt
Verstellte Rettungswege Zwischengelagerte Ware in Gängen und vor Notausgängen Kennzeichnung, Freihalten, regelmäßige Kontrolle
Unzureichende Beleuchtung Dunkle Regalgassen, defekte Leuchten Beleuchtung nach ASR A3.4, defekte Leuchten zeitnah tauschen
Kraftbetätigte Tore Quetsch- und Scherstellen an Rolltoren Schließkantensicherung, jährliche Prüfung nach ASR A1.7
Klima und Zugluft Kälte und Zugluft an offenen Toren Wetterschutzkleidung, Torluftschleier, Aufwärmpausen
Gefahrstoffe Lagerung von Chemikalien, Leckagen Getrennte Lagerung nach TRGS 510, Auffangwannen, Betriebsanweisung
Umstürzende Stapel Zu hohe oder schlanke Blockstapel Schlankheit max. 6:1, Lasten nach oben abnehmend, keine Leitern anlehnen

Die Übersicht zeigt typische Punkte. Sie ersetzt nicht die Beurteilung im eigenen Betrieb, denn Aufstellung, Umgebung und Arbeitsabläufe entscheiden über die tatsächliche Gefährdung. Weitere Gefährdungen mit Quellen enthält die Excel-Vorlage.

Gefährdungsbeurteilung Lager in sieben Schritten

  1. Bereich festlegen: Lagerbereiche, Regaltypen, Flurförderzeuge und Verkehrswege erfassen.
  2. Gefährdungen ermitteln: Anfahrschäden, Überladung, herabfallende Lasten, Mischverkehr und Stolperstellen.
  3. Gefährdungen beurteilen: Wo kreuzen sich Stapler und Fußgänger, und welche Regalfelder werden am häufigsten angefahren?
  4. Maßnahmen festlegen: Anfahrschutz, Belastungsschilder, getrennte Verkehrswege und Kontrolle der Paletten.
  5. Maßnahmen umsetzen: Eine verantwortliche Person für die Lagereinrichtungen benennen, Sichtkontrollen und Regalinspektion planen.
  6. Wirksamkeit prüfen: Schäden aus Sichtkontrollen und Inspektion auswerten und mit den Maßnahmen abgleichen.
  7. Fortschreiben: Bei neuer Regalbelegung, Umbau des Lagers oder neuen Flurförderzeugen.

Das Ergebnis wird dokumentiert, wie es § 6 ArbSchG verlangt. Aus der Dokumentation muss hervorgehen, welche Gefährdungen beurteilt, welche Maßnahmen festgelegt und wie ihre Wirksamkeit überprüft wurde.

Prüfungen und Checklisten

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In der Gefährdungsbeurteilung Software von tagIDeasy erfassen Sie Gefährdungen direkt an Betriebsmitteln, Orten und Tätigkeiten, bewerten das Risiko und verfolgen jede Maßnahme mit verantwortlicher Person und Termin. Prüfbefunde aus der UVV-Prüfung fließen direkt ein, und tagIDeasy erinnert daran, die Beurteilung fortzuschreiben, wenn sich etwas ändert.

Rechtsgrundlagen

Gefährdungsbeurteilung für weitere Bereiche

Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung Lager

Wer ist im Lager für die Regale verantwortlich?
Die DIN EN 15635 sieht eine im Betrieb benannte verantwortliche Person vor. Sie organisiert Sichtkontrollen und veranlasst Maßnahmen bei Schäden. Die Gesamtverantwortung bleibt bei der Unternehmensleitung.
Müssen Fußgänger- und Staplerwege getrennt sein?
Wo Flurförderzeuge und Personen dieselben Flächen nutzen, verlangt die Gefährdungsbeurteilung wirksame Maßnahmen. Getrennte und markierte Verkehrswege sind die übliche Lösung.

Gefährdungsbeurteilung, die sich selbst aktuell hält

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