Prüfprotokoll Drahtseilgehänge nach DGUV R 109-017

Das Drahtseilgehänge wird in drei Schritten geprüft: Sichtprüfung der Seile, Maßprüfung der Anschlagteile und Funktionsprüfung der Hakensicherung.

Beim Gehänge kommt zur Seilprüfung die Bewertung aller metallischen Anschlagteile hinzu. Aufhängeglied, Zwischenglieder, Sonderbauteile wie Seilgleithaken und der Lasthaken haben jeweils eigene Verschleißgrenzen.

Die Seilendverbindung verdient besondere Aufmerksamkeit. Eine stark abgenutzte Presshülse ist der häufigste Grund, ein sonst brauchbares Gehänge auszusondern.

Prüffrist

Anschlagmittel sind vor der ersten Inbetriebnahme und danach mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen. Die konkrete Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Absatz 6 BetrSichV und fällt bei harter Beanspruchung kürzer aus.

Diese Punkte prüft die Checkliste

Label
Tragfähigkeit, Strangzahl, Seilangaben und Hersteller müssen lesbar sein.
Seil
Bruch einer Litze, sichtbare Drahtbrüche, Knicke, Quetschungen, Aufdoldungen, Klanken, starke Überhitzung, heraustretende oder beschädigte Seele und Lockerung einer Lage.
Durchmesser
Mindestdurchmesser ist der Nenndurchmesser abzüglich neun Prozent.
Seilendverbindung
Starke Abnutzung der Presshülse.
Maßprüfung der Glieder
Aufhänge-, Zwischen-, Übergangs- und Endglied auf Verschleiß bis d × 0,9. Die Teilungsabweichung darf bei Aufhänge- und Endgliedern höchstens t × 1,1 betragen, bei Übergangs- und Zwischengliedern höchstens t × 1,08.
Sonderbauteile
Seilgleithaken und vergleichbare Zusatzteile.
Haken
Verformung, Hakenmaulweite höchstens 1,1, Steghöhe bis h × 0,95, Ösenring-Durchmesser bis d × 0,9.
Funktionsprüfung
Hakensicherung schließt selbsttätig und vollständig.
Prüfplakette
Kennzeichnung der nächsten fälligen Prüfung am Anschlagmittel selbst.
Prüfergebnis
Freigabe, behebbarer Mangel oder Ablegereife, mit Datum und Unterschrift der prüfenden Person.

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Wer prüfen darf

Prüfen darf nur eine zur Prüfung befähigte Person. Die TRBS 1203 nennt dafür drei Voraussetzungen: eine einschlägige technische Berufsausbildung, Berufserfahrung mit vergleichbaren Arbeitsmitteln und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit, also mehrere Prüfungen pro Jahr. Wer die Verantwortung dafür trägt, steht im Beitrag dazu, wer für UVV-Prüfungen verantwortlich ist .

Nachweis aufbewahren

Nach § 14 Absatz 7 BetrSichV ist das Prüfergebnis aufzuzeichnen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Die elektronische Form ist ausdrücklich zulässig. Was dabei im Einzelnen zu dokumentieren ist, behandelt der Beitrag was bei UVV-Prüfungen geprüft wird .

Rechtsgrundlagen

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Prüfungen digital dokumentieren statt auf Papier

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