Prüfprotokoll endlos gelegte Anschlagseile nach DGUV R 109-017
Endlos gelegte Anschlagseile gibt es aus Stahldraht und aus Chemiefaser. Geprüft werden Seilkörper, Durchmesser und die Pressklemme der Endlosverbindung.
Die Ablegekriterien für Drahtseile sind ungewöhnlich präzise beschrieben: der Bruch einer Litze, eine bestimmte Anzahl sichtbarer Drahtbrüche, Knicke, Quetschungen, Aufdoldungen und Klanken.
Hinzu kommen Schäden, die von innen kommen. Eine heraustretende oder beschädigte Seele und die Lockerung einer Lage sind Anzeichen dafür, dass das Seil seine Struktur verloren hat.
Prüffrist
Anschlagmittel sind vor der ersten Inbetriebnahme und danach mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen. Die konkrete Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Absatz 6 BetrSichV und fällt bei harter Beanspruchung kürzer aus.
Diese Punkte prüft die Checkliste
- Material
- Stahl, PE, PA oder PP mit der jeweils zutreffenden Ablegegrenze.
- Seilkörper
- Bruch einer Litze, sichtbare Drahtbrüche, Knicke, Quetschungen, Aufdoldungen, Klanken, starke Überhitzung, heraustretende oder beschädigte Seele, Lockerung einer Lage und Dehnung.
- Durchmesser
- Mindestdurchmesser ist der Nenndurchmesser abzüglich neun Prozent.
- Pressklemme
- Starke Abnutzung und plastische Verformung der Endlosverbindung.
- Prüfplakette
- Kennzeichnung der nächsten fälligen Prüfung am Anschlagmittel selbst.
- Prüfergebnis
- Freigabe, behebbarer Mangel oder Ablegereife, mit Datum und Unterschrift der prüfenden Person.
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Wir stellen Ihnen das Prüfprotokoll Checkliste Sachkundeprüfung endlos gelegte Anschlagseile nach DGUV R 109-017 kostenfrei zur Verfügung. Nach dem Absenden startet der Download direkt.
Wer prüfen darf
Prüfen darf nur eine zur Prüfung befähigte Person. Die TRBS 1203 nennt dafür drei Voraussetzungen: eine einschlägige technische Berufsausbildung, Berufserfahrung mit vergleichbaren Arbeitsmitteln und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit, also mehrere Prüfungen pro Jahr. Wer die Verantwortung dafür trägt, steht im Beitrag dazu, wer für UVV-Prüfungen verantwortlich ist .
Nachweis aufbewahren
Nach § 14 Absatz 7 BetrSichV ist das Prüfergebnis aufzuzeichnen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Die elektronische Form ist ausdrücklich zulässig. Was dabei im Einzelnen zu dokumentieren ist, behandelt der Beitrag was bei UVV-Prüfungen geprüft wird .
Rechtsgrundlagen
- DGUV Regel 109-017, Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen
- DGUV Regel 100-500, Betreiben von Arbeitsmitteln
- § 3 BetrSichV, Prüffristen ermitteln
- § 14 BetrSichV, Aufzeichnung
- TRBS 1203, zur Prüfung befähigte Personen
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Prüfungen digital dokumentieren statt auf Papier
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