Prüfprotokoll handbediente Seilzüge nach DGUV Vorschrift 54

Der Prüfpunkt, der am häufigsten fehlt, sind die Ersatzscherstifte. Ohne sie wird im Einsatz improvisiert, und damit ist der Überlastschutz außer Kraft.

Handbediente Seilzüge haben einen Scherstift als Überlastschutz. Er ist ein Verschleißteil und soll bei Überlast brechen.

Im Alltag wird er gelegentlich durch einen Nagel oder eine Schraube ersetzt, weil kein Ersatz zur Hand ist. Das Gerät funktioniert danach weiter und schützt nicht mehr. Deshalb ist das Mitführen von Ersatzscherstiften ein eigener Prüfpunkt.

Prüffrist

Hebezeuge sind mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen. Die konkrete Frist ermittelt das Unternehmen nach § 3 Absatz 6 BetrSichV aus der Gefährdungsbeurteilung.

Diese Punkte prüft die Checkliste

Typenschild
Vorhanden und lesbar. Fehlt es, ist die Tragfähigkeit nicht mehr belegbar.
Gehäuse und Bedienteile
Einschließlich Schraubenverbindungen.
Tragmittel
Haken mit Sicherheitsbügel, Ankerbolzen mit Sicherung.
Betätigungsmechanik und Antrieb
Leichtgängigkeit, Verschleiß und Vollständigkeit.
Ersatzscherstifte
Vorhanden und vom richtigen Typ.
Funktionsprüfung
Seiltransport sowie Heben und Senken mit Nennlast.
Prüfergebnis
Freigabe, behebbarer Mangel oder Aussonderung, mit Datum und Unterschrift der prüfenden Person.

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Wir stellen Ihnen das Prüfprotokoll Checkliste Sachkundeprüfung von handbedienten Seilzügen nach DGUV Vorschrift 54 kostenfrei zur Verfügung. Nach dem Absenden startet der Download direkt.

Wer prüfen darf

Prüfen darf nur eine zur Prüfung befähigte Person. Die TRBS 1203 nennt dafür drei Voraussetzungen: eine einschlägige technische Berufsausbildung, Berufserfahrung mit vergleichbaren Arbeitsmitteln und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit, also mehrere Prüfungen pro Jahr. Wer die Verantwortung dafür trägt, steht im Beitrag dazu, wer für UVV-Prüfungen verantwortlich ist .

Nachweis aufbewahren

Nach § 14 Absatz 7 BetrSichV ist das Prüfergebnis aufzuzeichnen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Die elektronische Form ist ausdrücklich zulässig. Was dabei im Einzelnen zu dokumentieren ist, behandelt der Beitrag was bei UVV-Prüfungen geprüft wird .

Rechtsgrundlagen

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Prüfungen digital dokumentieren statt auf Papier

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