Prüfprotokoll Kranzkette nach DGUV R 109-017
Kranzketten werden auf Verschleiß, Risse und Dehnung geprüft. Zusätzlich ist bei Rundstahlketten spätestens alle drei Jahre eine Prüfung auf Rissfreiheit erforderlich.
Die Kette gibt zwei Messwerte her, die zusammen ein klares Bild ergeben. Der Verschleiß am Einzelglied darf d × 0,9 nicht unterschreiten, und die Dehnung über drei Glieder darf 3 × d × 1,05 nicht überschreiten.
Beides findet die jährliche Sichtprüfung. Risse im Werkstoff findet sie nicht, dafür ist die besondere Prüfung nach DGUV Regel 100-500 vorgesehen, spätestens alle drei Jahre.
Prüffrist
Mindestens jährlich Sicht- und Verschleißprüfung durch eine befähigte Person. Rundstahlketten zusätzlich spätestens alle drei Jahre auf Rissfreiheit.
Diese Punkte prüft die Checkliste
- Güteklasse
- GK 8, GK 10 oder GK 12, abgeglichen mit der Kennzeichnung.
- Kette
- Verschleiß bis d × 0,9, Risse und Dehnung bis 3 × d × 1,05.
- Verbindungsglieder
- Verschleiß bis d × 0,9.
- Rissfreiheitsprüfung
- Datum der letzten besonderen Prüfung, spätestens alle drei Jahre fällig.
- Prüfplakette
- Kennzeichnung der nächsten fälligen Prüfung am Anschlagmittel selbst.
- Prüfergebnis
- Freigabe, behebbarer Mangel oder Ablegereife, mit Datum und Unterschrift der prüfenden Person.
Diese Checkliste als PDF anfordern
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Wer prüfen darf
Prüfen darf nur eine zur Prüfung befähigte Person. Die TRBS 1203 nennt dafür drei Voraussetzungen: eine einschlägige technische Berufsausbildung, Berufserfahrung mit vergleichbaren Arbeitsmitteln und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit, also mehrere Prüfungen pro Jahr. Wer die Verantwortung dafür trägt, steht im Beitrag dazu, wer für UVV-Prüfungen verantwortlich ist .
Nachweis aufbewahren
Nach § 14 Absatz 7 BetrSichV ist das Prüfergebnis aufzuzeichnen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Die elektronische Form ist ausdrücklich zulässig. Was dabei im Einzelnen zu dokumentieren ist, behandelt der Beitrag was bei UVV-Prüfungen geprüft wird .
Rechtsgrundlagen
- DGUV Regel 109-017, Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen
- DGUV Regel 100-500, Betreiben von Arbeitsmitteln
- § 3 BetrSichV, Prüffristen ermitteln
- § 14 BetrSichV, Aufzeichnung
- TRBS 1203, zur Prüfung befähigte Personen
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Prüfungen digital dokumentieren statt auf Papier
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