Prüfprotokoll Stahlwinden nach DGUV Vorschrift 54

Die Sperrklinken mit ihrer Andruckfeder sind das sicherheitsrelevante Bauteil der Stahlwinde. Versagen sie, läuft die Last zurück.

Stahlwinden sind robust und stehen oft jahrelang im Einsatz, ohne dass jemand hineinschaut. Genau deshalb sind Korrosion und eine erlahmte Andruckfeder die typischen Befunde.

Die Sperrklinke muss unter Federdruck sauber einrasten. Tut sie das nur noch teilweise, hält die Winde die Last im Stillstand nicht mehr zuverlässig.

Prüffrist

Hebezeuge sind mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen. Die konkrete Frist ermittelt das Unternehmen nach § 3 Absatz 6 BetrSichV aus der Gefährdungsbeurteilung.

Diese Punkte prüft die Checkliste

Typenschild
Vorhanden und lesbar. Fehlt es, ist die Tragfähigkeit nicht mehr belegbar.
Gehäuseschaft
Einschließlich Festklaue, soweit vorhanden.
Kopfstück
Verschleiß und Verformung.
Gehäusedeckel mit Sperrklinken
Vollständig und unbeschädigt.
Sperrklinken mit Andruckfeder
Sauberes Einrasten unter Federdruck.
Zahnstange und Zahnstangenfuß
Verschleiß der Verzahnung und Zustand des Fußes.
Handkurbel mit Lastdruckbremse
Funktion der Bremse beim Senken.
Funktionsprüfung
Heben und Senken mindestens mit Nennlast.
Prüfergebnis
Freigabe, behebbarer Mangel oder Aussonderung, mit Datum und Unterschrift der prüfenden Person.

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Wir stellen Ihnen das Prüfprotokoll Sachkundeprüfung von Stahlwinden nach DGUV V 54 kostenfrei zur Verfügung. Nach dem Absenden startet der Download direkt.

Wer prüfen darf

Prüfen darf nur eine zur Prüfung befähigte Person. Die TRBS 1203 nennt dafür drei Voraussetzungen: eine einschlägige technische Berufsausbildung, Berufserfahrung mit vergleichbaren Arbeitsmitteln und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit, also mehrere Prüfungen pro Jahr. Wer die Verantwortung dafür trägt, steht im Beitrag dazu, wer für UVV-Prüfungen verantwortlich ist .

Nachweis aufbewahren

Nach § 14 Absatz 7 BetrSichV ist das Prüfergebnis aufzuzeichnen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Die elektronische Form ist ausdrücklich zulässig. Was dabei im Einzelnen zu dokumentieren ist, behandelt der Beitrag was bei UVV-Prüfungen geprüft wird .

Rechtsgrundlagen

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Prüfungen digital dokumentieren statt auf Papier

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